In EnEV-online sprechen wir professionelle Anwender
der EnEV an: Architekten, Planer und Energieberater. Im Rahmen unseres
Online-Workshops antworten wir auf
Fragen zu Praxis-Themen. Doch auch potenzielle Auftraggeber wenden sich häufig mit EnEV-Fragen an uns. Wir helfen ihnen weiter
mit unverbindlichen Hinweisen auf relevante Informationen. Was interessiert
zur Zeit Bauherren sowie Eigentümer im Bestand, Verwalter, Käufer oder
Mieter? Erfahren Sie hier die aktuellen Themen.
30.11.2015
Wir beabsichtigen ein
Einfamilienhaus zu bauen. Da die EnEV ab 2016 zu
erneuten Verschärfungen hinsichtlich des
Umweltschutzes führt, fragen wir uns, bis zu welchem
Stichtag wir der Bauantrag bei der zuständigen
Baubehörde einreichen müssen? Auf EnEV-online fanden
wir als Stichtag den 1. Januar 2016. Andererseits
haben wir erfahren, dass die EnEV ab 2016 erst ab dem
1. April 2016 gültig ist. Welcher Termin ist
maßgeblich?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Maßgeblich für den
geltenden EnEV-Standard ist das Datum der
Einreichung des Bauantrags. Bis Ende des
Jahres 2015 ist es die EnEV 2014 und ab 1. Januar
2016 gilt der erhöhte Neubau-Standard. In
EnEV-online finden Sie dazu eine Übersicht:
EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhter EnEV-Standard
ab 2016? Welche Energie-Anforderungen gelten für
Ihr Bauvorhaben?
Probleme kann es nur geben, wenn beispielsweise
ein Bauträger den Bauantrag noch im Jahr
2015 einreicht und das Haus / Wohnung / Gebäude erst
in einigen Jahren zum Verkauf anbietet, wenn
alle anderen vergleichbaren Immobilien bereits
nach dem erhöhten Standard der EnEV ab 2016 fertig gestellt
wurden.
In EnEV-online finden Sie kurze Erläuterungen
zur EnEV ab 2016:
EnEV erhöht den
Energie-Standard ab 2016: Neue Wohnbauten
planen, nachweisen, bauen
21.04.2018
Ist der Energieausweis
für Gemeindewohnungen zur Nutzung als
Flüchtlingsunterkunft verpflichtend oder ist diese
Anforderung durch die Änderungen der EnEV in Bezug
auf Flüchtlingsunterkünfte
entfallen?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Wir gehen davon
aus, dass der Energieausweis für einen
fertig gestellten Neubau gemeint ist - nach
EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen) Absatz 1.
Der neue
§ 25a Gebäude für die Unterbringung von
Asylsuchenden und Flüchtlingen bezieht
sich nicht auf die Pflichten zur Ausstellung von
Energieausweisen. Daher gehen wir davon aus,
dass diese Pflichten nach wie vor bestehen.
Aussteller von Energieausweisen finden Sie in
EnEV-online ausgehend von folgender Webseite:
Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden
26.11.2015
In
§ 21 der EnEV 2014 (in Verbindung mit der
Anlage 11) sind die Voraussetzungen
festgeschrieben, um einen bedarfsorientierten
Energieausweis für bestehende Wohngebäude ausstellen
zu dürfen. In welchem § ist jedoch geregelt, wer
einen Energieausweis für ein neu zu errichtende
Gebäude ausstellt?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Wer diese
Energieausweise ausstellt regelt das Baurecht
des jeweiligen Bundeslandes. Wir haben dazu im
Oktober 2015 die Architektenkammern und
Ingenieurkammern der Länder befragt und sind
dabei die Antworten zu veröffentlichen:
Berechtigung
Energieausweise auszustellen
Fragen Sie in der
Architekten- oder Ingenieurkammer Ihres
Bundeslandes nach. Berechtigte Aussteller finden
Sie in EnEV-online gelistet unter:
Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden
für Neubau, Anbau, Umbau oder
Bestands-Modernisierung
20.11.2015
Wenn man bei einem
Gebäude aufgrund des Denkmalschutzes die
EnEV-Anforderungen nicht einhalten kann muss man bei
dem zuständigen Bauamt eine Ausnahme beantragen?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Lesen Sie in
unserer kostenfreien EnEV-2014-Broschüre
folgendes Kapitel:
2.6.3 Welche Ausnahmen erkennt die EnEV an?
... sowie den Verordnungstext der
EnEV 2014, § 24 Ausnahmen. Der Absatz 1
im § 24 bezieht sich auf Baudenkmäler und
erwähnt keine Anträge. Allerdings sollte man den
"unverhältnismäßig hohen Aufwand" der entstehen
könnte dokumentieren, damit man bei Bedarf den
Nachweis der EnEV-Ausnahme jederzeit auf
Nachfrage vorzeigen kann. Der Absatz 2 spricht
von Ausnahmen auf Antrag und dieser beschränkt
sich nicht auf Baudenkmäler.
19.10.2015
Welche gesetzlich
erlaubten Möglichkeiten haben die Eigentümer einer
Immobilie mit Wärmepumpe, wenn diese defekt ist und
eine Erneuerung unwirtschaftlich erscheint?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Lesen Sie in
unserer kostenfreien EnEV-2014-Broschüre
folgendes Kapitel:
2.6.4 Wie kann man sich von den Anforderungen
der EnEV befreien?
... sowie den Verordnungstext der
EnEV 2014, § 25 Befreiungen
Zu diesem Thema haben wir im Newsletter
berichtet und unsere EnEV-Experten dazu befragt:
Wirtschaftlichkeit berechnen als Nachweis für
Anträge zur Befreiung von EnEV-Anforderungen
12.06.2015
Ein alter Bürobau wird
bis auf die Bodenplatte, das Dach und eine
Seitenwand abgerissen und neu aufgebaut. Handelt es
sich hier laut Energieeinsparverordnung (EnEV) um
einen Neubau oder eine Sanierung im Bestand? Ist der
Dichtigkeitsnachweis für die KFW-Förderung
erforderlich?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Lesen Sie in
unseren Artikel in der Fachzeitschrift Der
Bausachverständige, Fraunhofer IRB-Verlag:
Wiederaufbau eines Bestandsgebäudes -
Energetische Anforderungen nach EnEV 2014 und
EEWärmeG 2011
Für die zweite Frage sehen Sie sich die
technischen Anforderungen der
KfW
an für das Programm in dem Sie eine
Förderung beantragen oder rufen Sie bei der
entsprechenden KfW-Hotline an.
Spezialisierte Firmen finden Sie unter:
EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis:
FÖRDERUNG: Info und Beratung zu Finanzhilfen
10.05.2015
Gelten die Anforderungen der EnEV 2014 auch für
Ferienhäuser, die vorwiegend in den Sommermonaten
vermietet werden , da sie an einem Badesee liegen?
Unsere
unverbindlichen Hinweise dazu:
Lesen Sie in
unserer kostenfreien EnEV-2014-Broschüre
folgendes Kapitel:
2.1.3 Welche Gebäude fallen nicht unter die EnEV
2014?
... sowie den
Verordnungstext der
EnEV 2014, § 1 (Zweck und Anwendungsbereich),
Absatz (3) Nummer 8.
Achtung: Die Anforderungen der
EnEV 2014, § 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln)
gilt auch für diese Gebäude.
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin
EnEV-online.de
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