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					Kurzinfo: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte, aktuell geltende Fassung der 
					Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Die Praxis 
					zeigt, dass jede neue Fassung der Verordnung viele Fragen 
					eröffnet, die selbst Fachleute oft nur schwer beantworten 
					können. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen 
					kommt. Die sechs häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV 
					2014 klärt Melita Tuschinski - Herausgeberin des 
					Experten-Portals www.EnEV-online.de - hier auf. 
					 
							
						
						3. 
						Irrtum: Die geltende EnEV-Fassung für ein 
						Bauvorhaben hängt vom Datum der Baugenehmigung ab. 
						
					
						Dieser weitverbreitete 
						Irrtum hält sich hartnäckig aufrecht, Nein, nicht der 
						Zeitpunkt der Baugenehmigung ist ausschlaggebend! Nicht 
						das Bauamt bestimmt - durch das Datum der Baugenehmigung 
						- sondern der Bauherr hat es 
						in der Hand welche EnEV-Fassung gilt: Ausschlaggebend 
						ist das Datum wann er den Bauantrag für das Vorhaben 
						einreicht, die Bauanzeige erstattet oder 
						- bei Bauvorhaben die nicht genehmigt oder angezeigt 
						werden müssen - wann er mit den Baumaßnahmen tatsächlich 
						beginnt. 
					 
						
						EnEV 2009 
						Wenn er den Bauantrag oder 
						die Bauanzeige bis Ende April 2014 eingereicht oder 
						erstattet hat, oder die genehmigungsfreien Baumaßnahmen 
						bis zu diesem Datum begonnen hatte, galt für 
						das entsprechende Bauvorhaben noch die 'alte' EnEV 2009. 
						
						EnEV 2014 
						Zukunftsorientierte 
						Bauherren konnten allerdings auch bereits vor dem 1. Mai 2014 
						verlangen, dass die Baubehörde ihr Vorhaben nach der 
						neuen EnEV prüft, wenn der Architekt die Planung und 
						Nachweise entsprechend geführt hatte. 
					 
						Wenn der Bauherr 
						allerdings erst im Mai 2014 oder später den Bauantrag 
						eingereicht oder die Bauanzeige erstattet hat, dann gilt das 
						Recht der neuen EnEV 2014. Dies galt und gilt auch für 
						genehmigungsfreie Bauvorhaben, die er nach dem 1. Mai 
						2014 begonnen hat. 
						
						EnEV ab 2016 
						Achtung: Seit dem 1. Januar 2016 hat die die EnEV 2014 
						den energetischen Standard für neu zu errichtende 
						Gebäude erhöht. Wer also den Bauantrag nach diesem 
						Termin eingereicht hat oder einreichen wird, oder die 
						Bauanzeige entsprechend erstattet, muss den Neubau nach 
						dem erhöhten Standard der "EnEV ab 2016" planen und 
						bauen. 
						
						Infoquellen: 
						| 
						
						EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich 
						|
						
						
						
						EnEV 2014, § 28 Übergangsvorschriften 
						| 
						
						Checkliste: 
						Geltende EnEV-Fassung für Bauten
						 
						| 
						
						
						Übersichts-Tabelle: Geltende EnEV-Fassung  
					Autorin: Melita Tuschinski,
						Redaktion 
	EnEV-online.de 
					
					
					  
					
					Weitere Irrtümer zur EnEV 
						2014 aufgeklärt: 
					
						- 
						
						
						Irrtum: Die neue Energieeinsparverordnung heißt 
						amtlich „EnEV 2013“.  
						- 
						
						
						Irrtum: Die neue EnEV erhöht seit 1. Mai 2014 den 
						Energie-Standard für Gebäude.  
						- 
						
						Irrtum: Die geltende EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben 
						hängt vom Datum der Baugenehmigung ab. 
						 
						- 
						
						
						Irrtum: Wer seit dem 1. Mai 2014 in kommerziellen 
						Immobilienanzeigen nicht die geforderten 
						Energiekennwerte angibt begeht eine Ordnungswidrigkeit. 
						 
						- 
						
						
						Irrtum: Wer seit 1. Mai 2014 ein Gebäude teilweise oder 
						ganz verkauft, neu vermietet oder verpachtet benötigt 
						nun unbedingt einen Energieausweis. 
						 
						- 
						
						
						Irrtum: Wer einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude 
						benötigt kann frei wählen zwischen dem Bedarfs- oder 
						Verbrauchs-Ausweis.  
					 
					
					
					  
					
					Quellen und weitere Informationen:
					 
					
					
					 
					
					EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich -      
					Ringbuch und E-Book 
						
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						Folgende Praxishilfen 
						könnten Sie auch interessieren: 
 
		
					
Checkliste: Geltende EnEV-Fassung 
für Bauvorhaben: EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhte EnEV ab 2016? 
			
						
(25.11.2013) 
 
		
					
Übersichts-Tabelle: Geltende EnEV-Fassung für Bauvorhaben: EnEV 2009, EnEV 2014 oder erhöhte EnEV ab 2016?  (25.11.2013) 
					 
		
					
						
						  
 
		
					
					 
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