Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Warmwasserverbrauch im Energieausweis für bestehendes Mehrfamilienhaus berücksichtigen

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Kurzinfo:
Ein Planer stellt für ein Wohngebäude im Bestand einen verbrauchsorientierten Energieausweis aus. Die Software, mit welcher er arbeitet, weist für den Warmwasserverbrauch einen prozentualen Anteil von 18 Prozent vom Gesamtenergieverbrauch aus. Es stellt sich die Frage ob dieser Wert tatsächlich gilt oder ob man die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV 2009) anwenden muss. Sie schreibt andere Regeln vor.

|Aspekte   |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bestand, Wohnbestand, Verbrauch, Verbrauchsausweis, Energie, basiert, verbrauchsbasiert, Warmwasser, Anteil, Heizkostenverordnung, HeizkostenV, 2009

Praxis + Probleme: Zur Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises benötigt ein Planer unsere Hilfe: Das Programm, bzw. die Software mit welcher er den Ausweis erstellen soll, weist dem Warmwasserverbrauch einen prozentualen Anteil von 18 Prozent (%) vom Gesamtverbrauch zu. Die Software-Hersteller bestätigten ihm auf Nachfrage, dass dieser Wert mit Bezug auf die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) korrekt sei. Ebenfalls bestätigten sie, dass die Nutzfläche (gemäß EnEV 2014) die Bezugsfläche sei.
Der Planer kam bei einer Internetrecherche auf die EnEV-online Webseiten und stellte fest, dass die 18 Prozent nicht mehr aktuell sein sollen und dass die Heizkostenverordnung (HeizkostenV 2009) anzuwenden sei. Laut dieser Verordnung müsse ein Aufschlag auf den Endenergiebedarf in Höhe von 32 kWh/qm WOHNFLÄCHE erfolgen.

Fragen: Welche Regel gilt nun tatsächlich für die Ausstellung des Verbrauchs-Ausweises?

Antwort: 19.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Warmwasserverbrauch im Energieausweis für bestehendes Mehrfamilienhaus berücksichtigen

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