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EnEV 2016: Stromfreundlichere Bilanzierung 20.07.2015  | 5 von 6 | Stromfreundlichere Bilanzierung

EnEV erhöht den Neubau-Standard ab 2016

Wie ändert sich der Primärenergiefaktor
für Strom in der Nachweis-Berechnung?

© Foto: diepre - Fotolia.com


Primärenergiefaktoren für die Bilanzierung des Gebäudes

Fachleute berücksichtigen bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes auch die Primärenergiefaktoren der eingesetzten Energieträger, wie Heizöl, Erdgas, Nah- oder Fernwärme sowie elektrischen Strom.

Diese Primärenergiefaktoren berücksichtigen alle Schritte der Primärenergieerzeugung samt den Vorketten (einschließlich Hilfsenergien) die zur Förderung, Aufbereitung, Umwandlung, den Transport und die Verteilung des entsprechenden Energieträgers nötig sind. Diese Faktoren werden anhand der Modellierung der entsprechenden Prozessketten ermittelt. Ein geeignet Rechenmodell ist das Computerprogramm GEMIS.

Die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) definiert im Teil 1 (Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger), Anhang A was Primärenergiefaktoren genau sind und wie man sie ermittelt.

In der Tabelle A.1 (Primärenergiefaktoren) listet die Norm die Primärenergiefaktoren (fp) nach Art der Energieträger - jeweils insgesamt und für den jeweiligen nichterneuerbaren Anteil auf. Die Energieträger führt die Tabelle gesondert nach folgenden Kategorien auf: fossile Brennstoffe (wie Heizöl, Erdgas oder Steinkohle), biogene Brennstoffe (wie Biogas, Bioöl oder Holz), Nah-/Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder aus Heizwerken (jeweils für Fossile oder erneuerbare Brennstoff), elektrischer Strom (als allgemeiner Strommix oder Verdrängungs-Strommix), Umweltenergie (wie Solarenergie, Erdwärme oder Geothermie) und nicht zuletzt für Abwärme innerhalb des Gebäudes (aus bestimmten Prozessen).

Primärenergiefaktor für Strom mindert sich ab 2016!

In der weiter oben beschriebenen Tabelle der Norm ist der Energieträger Strom wie folgt berücksichtigt:

Tabelle A.1 - Primärenergiefaktoren*
Energieträger Primärenergiefaktoren fp
insgesamt nicht erneuerbarer Anteil
A B
Strom allgemeiner Strommix 2,8 2,4
Verdrängungs-Strommix 2,8 2,8

* Quelle: DIN V 18599, Teil 1, www.beuth.de

In der EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) regelt die Verordnung auch die Methoden zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes und des zu planenden Wohnhauses.

Für elektrischen Strom fordert die EnEV 2014, dass Fachleute bei der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr der Wert aus der Norm - siehe oben - sondern den Wert 1,8 verwenden.

Für Strom, der den durch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeist wird gilt indessen der in der Norme angegebene Wert von 2,8.

Warum wird der Primärenergiefaktor für Strom ab 2016 gemindert?

Als Erklärung bringen wir ein Zitat aus der offiziellen Begründung der Bundesregierung zur neuen EnEV 2014:

"... wird der Primärenergiefaktor für Strom der aktuellen Entwicklung im Bereich der Einspeisung erneuerbaren Stroms in die Übertragungsnetze angepasst. ... Zur Schaffung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer späteren punktuellen Änderung der EnEV wird der Primärenergiefaktor für die Zeit ab dem Jahr 2016 ... bereits jetzt im Hinblick auf die zu erwartenden Zubauaktivitäten der erneuerbaren Energien im Stromnetz auf 1,8 festgesetzt."

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Autorin: Melita Tuschinski, Redaktion EnEV-online.de

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