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Energieausweis nach EnEV 2014 im Baubestand 13.01.2017

Planer müssen Photovoltaik PV-Anlagen seit Anfang dieses Jahres in ihren EnEV-Nachweis Berechnungen anders als bisher berücksichtigen

Kurzinterview mit EnEV-Experten Michael Brieden-Segler, e&u energiebüro Bielefeld

© Foto:  - e&u energiebüro


PV-Anlagen erleben gerade einen erfreulichen Boom, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) berichtet - siehe "Solarstrom fürs Eigenheim und Gewerbe wieder attraktiv". Doch in der entsprechenden EnEV-Norm sind die effizientesten Anlagen nicht erfasst. Wir haben den EnEV-Experten Michael Brieden-Segler dazu befragt, den Sie als EnEV-online Leser aus seinen Antworten in unserem Online-Workshops zur EnEV-Praxis kennen:

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Was hat sich für Planer dieses Jahr geändert?

Michael Brieden-Segler: Bisher haben Planer in der EnEV-Software die Leistung von PV-Anlage (KWp) Spitzenleistung eingegeben. Seit Anfang dieses Jahres müssen Planer jedoch die Fläche der PV-Anlage eingeben. dadurch wurde die Berechnung von PV-Anlagen an die Vorschriften der EnEV angepasst.

Es handelt sich dabei weder um eine aktuelle Änderung in der EnEV oder der DIN V 18599-9 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil 9 End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen. Vielmehr wurde in den EDV-Programmen ein Berechnungsfehler korrigiert.

In der EnEV 2014, § 5 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien), Absatz 2, heißt es:

"Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E sowie der Standardwerte zur Ermittlung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu ermitteln."

Hieraus ergibt sich explizit, dass die Standardwerte zu verwenden sind. Damit sind Herstellerangaben ausgeschlossen. Da die Solarstrahlungsdaten aus Potsdam die Einstrahlung in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) angegeben sind, ergibt sich die Berechnung über die solaraktive Fläche und nicht über die Spitzenleistung der Anlage.

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Was wird anhand der PV-Angaben berechnet?

Michael Brieden-Segler: Hieraus errechnet sich nach DIN V 18599 Teil 9 – je nach Art des Moduls (beispielsweise Monokristallin oder Polykristallin) der Stromertrag der Anlage. Allerdings ist die Eingabe von besonders energieeffizienten PV-Modulen, die nicht in der DIN V 18599-Teil 9 erwähnt sind, und die eine besondere, spezifische Leistung pro Quadratmeter Fläche ausweisen, durch diese Form der Eingabe nicht mehr möglich.

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Dies ist doch ein Manko!

Michael Brieden-Segler: Ja allerdings! Wir hatten Ende 2016 einen Praxisfall in unserem Energiebüro, wo ein Bauherr die Anforderungen der KfW-Förderung durch die Verwendung von hocheffizienten PV-Modulen gerade noch haarscharf erfüllen konnte.

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Wenn dieser Fall sich heute abspielen würde?

Michael Brieden-Segler: Die Förderung dieses Projektes könnte heute trotz hocheffizienter PV-Module – aufgrund der Verwendung von Standardwerten aus der Norm DIN V 18599-9 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil 9 End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen, Anhang B (Standardwerte Photovoltaik-Systeme) scheitern.

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Wie sehen Sie diese Situation als Planer?

Michael Brieden-Segler: Ich finde das sehr ärgerlich, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) - anders als es nach DIN V 18599-9 grundsätzlich möglich wäre - bei PV-Anlagen neuere technische Entwicklungen im Rechengang nicht berücksichtigt und dass die Normen nicht Schritt halten mit der technischen Entwicklung. Bei Heizungsanlagen dürfen Planer bei der EnEV-Nachweis-Berechnung Herstellerangaben verwenden.

Herr Brieden-Segler, vielen Dank für Ihre Antworten!

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin EnEV-online.de

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