PV-Anlagen erleben gerade einen erfreulichen Boom, wie der
Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) berichtet - siehe
"Solarstrom
fürs Eigenheim und Gewerbe wieder attraktiv". Doch in
der entsprechenden EnEV-Norm sind die effizientesten Anlagen
nicht erfasst. Wir haben den EnEV-Experten Michael
Brieden-Segler dazu befragt, den Sie als EnEV-online Leser
aus seinen
Antworten in unserem Online-Workshops zur EnEV-Praxis
kennen:
Michael
Brieden-Segler: Bisher haben Planer in der
EnEV-Software die Leistung von PV-Anlage (KWp)
Spitzenleistung eingegeben. Seit Anfang dieses
Jahres müssen Planer jedoch die Fläche der
PV-Anlage eingeben. dadurch wurde die Berechnung
von PV-Anlagen an die Vorschriften der EnEV
angepasst.
Es handelt sich
dabei weder um eine aktuelle Änderung in der
EnEV oder der DIN V 18599-9 (Energetische
Bewertung von Gebäuden, Teil 9 End- und
Primärenergiebedarf von stromproduzierenden
Anlagen. Vielmehr wurde in den EDV-Programmen
ein Berechnungsfehler korrigiert.
In der
EnEV 2014, § 5 (Anrechnung von Strom aus
erneuerbaren Energien), Absatz 2, heißt es:
"Bei Anlagen zur
Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie sind die monatlichen
Stromerträge unter Verwendung der mittleren
monatlichen Strahlungsintensitäten der
Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10:
2011-12 Anhang E sowie der Standardwerte zur
Ermittlung der Nennleistung des
Photovoltaikmoduls nach DIN V 18599-9: 2011-12
Anhang B zu ermitteln."
Hieraus ergibt
sich explizit, dass die Standardwerte zu
verwenden sind. Damit sind Herstellerangaben
ausgeschlossen. Da die Solarstrahlungsdaten aus
Potsdam die Einstrahlung in Kilowattstunden pro
Quadratmeter (kWh/m²) angegeben sind, ergibt
sich die Berechnung über die solaraktive Fläche
und nicht über die Spitzenleistung der Anlage.
Michael
Brieden-Segler: Hieraus errechnet sich nach DIN
V 18599 Teil 9 – je nach Art des Moduls
(beispielsweise Monokristallin oder
Polykristallin) der Stromertrag der Anlage.
Allerdings ist die Eingabe von besonders
energieeffizienten PV-Modulen, die nicht in der
DIN V 18599-Teil 9 erwähnt sind, und die eine
besondere, spezifische Leistung pro Quadratmeter
Fläche ausweisen, durch diese Form der Eingabe
nicht mehr möglich.
Michael
Brieden-Segler: Ja allerdings! Wir hatten Ende
2016 einen Praxisfall in unserem Energiebüro, wo
ein Bauherr die Anforderungen der KfW-Förderung
durch die Verwendung von hocheffizienten
PV-Modulen gerade noch haarscharf erfüllen
konnte.
Michael
Brieden-Segler: Die Förderung dieses Projektes
könnte heute trotz hocheffizienter PV-Module –
aufgrund der Verwendung von Standardwerten aus
der Norm DIN V 18599-9 (Energetische Bewertung
von Gebäuden, Teil 9 End- und
Primärenergiebedarf von stromproduzierenden
Anlagen, Anhang B (Standardwerte
Photovoltaik-Systeme) scheitern.
Michael
Brieden-Segler: Ich finde das sehr ärgerlich,
dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) -
anders als es nach DIN V 18599-9 grundsätzlich
möglich wäre - bei PV-Anlagen neuere technische
Entwicklungen im Rechengang nicht berücksichtigt
und dass die Normen nicht Schritt halten mit der
technischen Entwicklung. Bei Heizungsanlagen
dürfen Planer bei der EnEV-Nachweis-Berechnung
Herstellerangaben verwenden.
Herr Brieden-Segler,
vielen Dank für Ihre Antworten!
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin
EnEV-online.de
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