Wer Arbeiten innerhalb oder an Bestandsbauten geschäftsmäßig
durchführt, bestätigt danach dem Eigentümer schriftlich,
dass die vom ihm geänderten Bauteile oder Anlagetechnik die
Anforderungen der EnEV 2014 erfüllen. Dieses regelt die
Energieeinsparverordnung im
§
26a (Private Nachweise). Diese Unternehmer-Erklärung
überreicht oder übersendet der Fachmann dem Eigentümer unverzüglich, nachdem
die Arbeit beendet ist.
Formulare:
Unternehmer-Erklärung in Schleswig-Holstein
Die Hansestadt
Lübeck hat auf ihren Webseiten auch ein Formular
in Pdf-Format für die "Fachunternehmererklärung
(Anlagentechnik) zur Energieeinsparverordnung
(EnEV)" veröffentlicht. Es ist im Pdf-Format
verfügbar und Fachleute können es direkt online
ausfüllen und ausdrucken.
Hansestadt Lübeck, Bauverwaltung online,
Formulare - Fachunternehmer-Erklärung für
Anlagentechnik
Weitere Infos zur
Unternehmer-Erklärung nach EnEV:
Wenn Sie weitere
Formulare auch anderer Bundesländer kennen, bitte geben Sie uns über unser
Kontakt-Formular Bescheid.
Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT,
Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin
EnEV-online.de
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