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EnEV 2014 Praxis: Nachrüstpflicht für ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden eines Wohnhauses Baujahr 1936 10.12.2016

EnEV 2014 / ab 2016 Praxis: Was fragen Auftraggeber?

Nachrüstpflicht für ungedämmte Einstiegsluke zum Dachboden eines Wohnhauses Baujahr 1936

 © Foto: finecki - Fotolia.com

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Fragen zum Praxisbeispiel:
Was müssen potenzielle Käufer eines Hauses Baujahr 1936 beachten, wenn dessen oberste Geschossdecke zum Dachboden zwar gedämmt ist, jedoch nicht auch die Einstiegsluke zum Spitzboden? Besteht in diesem Fall eine Nachrüstpflicht nach EnEV? Bis wann ist muss dies Nachrüstung gegebenenfalls erfüllt werden, was sollte man dabei beachten und kann man auf Fördergelder vom Staat hoffen?

Antwort vom 10.12.2016 - Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Herausgeberin und Redakteurin von EnEV-online.de

  1. Eigentümer müssen oberste Decken ggf. dämmen!

  2. Wärmeschutz pflichtgemäß gewährleisten!

  3. Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser

  4. Einstiegsluke zum Spitzboden - Loch in der Decke!

  5. Was ist bei Bodentreppen-Auswahl zu beachten?

  6. Wie aufwändig ist der Tausch der Bodentreppe?

  7. KfW fördert auch Bodentreppen-Einbau!

  8. Kontakt zur EnEV-online Redaktion für Fragen

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1. Eigentümer müssen oberste Decken ggf. dämmen!

Die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nimmt im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) die oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachböden ins Visier, wenn diese nicht den Mindest-Wärmeschutz nach der Baunorm DIN 4108-2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz) erfüllen.
Wenn auch folgende Aussagen alle zutreffen, müssen die Eigentümer dieser Dämmpflicht nach nachkommen: Das Bestandsgebäude wird jährlich mindestens vier Monate lang auf mindestens 19 Grad Celsius (°C) beheizt. Die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen grenzt an den unbeheizten Dachraum und ist zugänglich. Dieser Pflicht mussten betroffene Eigentümer bereits bis Ende des Jahres 2015 nachkommen. Wer sie nicht erfüllt hat, dem droht bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

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2. Wärmeschutz pflichtgemäß gewährleisten!

Als Maßstab für die Dämmpflicht im Baubestand gilt der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der fertig gedämmten Geschossdecke. Dieser darf bei der gedämmten Geschossdecke höchstens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²·K)) betragen.
Auch die EnEV 2014 eröffnet Eigentümern von Bestandsgebäuden eine Alternative: Sie können anstatt der obersten Decke das darüber liegende bisher ungedämmte Dach dämmen. Der U-Wert des energetisch sanierten Daches darf ebenfalls höchstens 0,24 W/(m²·K) betragen.

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3. Ausnahme für bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser

Die EnEV räumt den Eigentümern von kleinen Wohnhäusern unter bestimmten Bedingungen einen Sonderstatus ein. Dieses gilt jedoch nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn der Eigentümer am 1. Februar 2002 (als die erste EnEV-Fassung in Kraft trat) selbst in einer der Wohnungen wohnte.
In diesen Ausnahmefällen greifen die Sanierungspflichten für die alte Heizung, ungedämmte Leitungen und Armaturen sowie für die obersten Geschossdecken nur wenn ein Eigentümerwechsel bereits stattgefunden hat oder künftig stattfindet. Der neue Eigentümer muss erst innerhalb von zwei Jahren die beschriebenen Sanierungspflichten erfüllen. Dabei sind Erben nicht befreit, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus in ihr Eigentum übergeht. Sie können jedoch die zweijährige Schonfrist wahrnehmen.

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4. Einstiegsluke zum Spitzboden - das Loch in der Decke!

Im vorliegenden Praxisbeispiel wurde zwar die Decke gedämmt doch die Einstiegsluke blieb ungedämmt. Wir gehen davon aus, dass auch die Bodentreppe nicht erneuert wurde. Auch wenn die EnEV bei den Nachrüstpflichten nicht speziell auf die Dämmung der Einstiegsluken verweist, sollten Eigentümer Folgendes bedenken: Der Zugang zum Dachboden unterbricht die Decke auf ca. 1 Quadratmeter (m²) und die umlaufende Einbaufuge ist rund 4 Meter (m) lang! Diese energetischen Schwachstellen sollten die künftigen Eigentümer durch den Tausch der alten Dachbodentreppe sowie die Abdeckung der Einstiegsluke beheben.
Finanz-Tipp: Die KfW fördert den Einbau von gedämmten Bodentreppen im Zuge der Dämmung von Geschossdecken, als Einzelmaßnahme im Förder-Programm "Energieeffizient sanieren".

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5. Was ist bei der Auswahl von Bodentreppen zu beachten?

Diese Frage stellten wir unserem Info-Partner Wellhöfer Treppen aus Würzburg, der auf Bodentreppen spezialisiert ist. Hier die Antwort von Gerhard Opp, Marketingleiter, vom 22. Nov. 2016:
„Die Dämmung der Bodentreppe und die Dichtheit von Bodentreppe und Einbaufuge sind wichtige Kriterien bei der Produktwahl. Denn sind Bodentreppe oder Einbaufuge nicht dicht, gehen bis zu 70 Prozent der Dämmwirkung verloren. Eigentümer sollten auf unabhängig geprüften Dämm- und Dichtwerte sowie einem Deckenanschluss-System für die luftdichte Ausführung der Einbaufuge zwischen Lukenkasten und Decke achten. Den hochwertigsten Wärmeschutz bieten Bodentreppen mit offiziellem Passivhaus-Zertifikat, da hierfür die kritischen Wärmebrücken besonders intensiv betrachtet werden. Auch bei Passivhaus-Bodentreppen sollte ein zertifiziertes Anschluss-System im Lieferumfang enthalten sein.“

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6. Wie aufwändig ist der Tausch der Bodentreppe?

Dazu antwortet Gerhard Opp weiter: „Oft verhindert die Angst der Eigentümer vor einer großen Baustelle und dem langwierigen Anpassen den sinnvollen Austausch der alten Dachbodentreppe. Dabei können Interessierte ihre neue Treppe schon gegen geringen Aufpreis genau in den vorhandenen Baumaßen bei uns bestellen. Mit unserem Produktkonfigurator im Internet unter --> www.massbox.de können sie die passende Bodentreppe schnell finden. Sie müssen nur die Länge und Breite der Deckenöffnung sowie die Deckenstärke der gedämmten Geschossdecke und lichte Raumhöhe kennen und entsprechend eingeben. Dann passt auch die neue Bodentreppe und die Montage klappt problemlos. Eine Fotodokumentation zum Tausch der Bodentreppe zeigt auf unseren Internet-Seiten wie es abläuft:
-->
Bodentreppen einfach sicher und luftdicht einbauen

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7. KfW fördert auch Bodentreppen-Einbau!

Wer Häuser mit begehbarem Dachboden plant oder saniert, weiß auch kritisch der Einstieg über die Bodentreppe bauphysikalisch sein kann. Wellhöfer bietet deshalb Bodentreppen mit kontrolliertem Wärmeschutz an. Laut Hersteller sind die Dämmung, die Dichtheit - auch der Anschlussfugen - sowie die Klimaklasse normgerecht geprüft. Die KfW fördert den Einbau von Bodentreppen im Zuge der Dämmung von Geschossdecken, als Einzelmaßnahme im Förder-Programm "Energieeffizient sanieren".
| Wellhöfer-Fachinfo: Bodentreppen mit WärmeSchutz
| Wellhöfer Bodentreppen: 4-fach geprüfte Sicherheit

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