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Kurzinfo: Für mehrere Mehrfamilienhäuser aus den 50er Jahren mit
jeweils sechs Wohnungen werden Energieausweise nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) ausgestellt und zwar auf der Grundlage des berechneten
Energiebedarfs, d.h. Bedarfsausweise. Die Wohnungen werden dezentral beheizt,
hauptsächlich über alte „Brikett“-Öfen, die jeder Mieter für sich selbst einbaut
oder bereits eingebaut hat. In einigen Häusern ist eine der Wohnungen mit einer
Gasraumheizung, bzw. Gasetagenheizung ausgestattet.
Fragen: Dürfen alte „Brikett“-Öfen nach
EnEV 2014 noch betrieben werden, denn die Verordnung bezieht sich im § 10
(Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) lediglich auf alte „Heizkessel, die mit
flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden“? Ist es zulässig einen
Energieausweis für ein Bestandsgebäude auszustellen, solange eine
Nachrüstpflicht besteht, die noch nicht erfüllt wurde? Müssen die
Energieausweise bei einer gemischten Beheizung eines Mehrfamilienhauses – in
diesem Praxisbeispiel sind es Gasheizungen und Brikett-Öfen – für jede Wohnung
einzeln ausgestellt werden? Gibt es Orientierungswerte für die Anlagenkennzahlen
- beispielsweise Erzeugeraufwandszahl, usw. der alten „Brikett“-Öfen - die bei
der Energieausweis-Berechnung angesetzt werden können?
Antwort:
13.11.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweise
ausstellen für Mehrfamilienhäuser aus den 50er Jahren mit
dezentral beheizten Wohnungen: Gasraum- und Gasetagenheizung
oder Brikett-Öfen
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