Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz

Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV 2014: Rechtliche Aspekte auf den Punkt gebracht:
Miete erhöhen im Wohnbestand nach durchgeführten Nachrüstpflichten: Heizung erneuern, Thermostate installieren oder oberste Geschossdecke dämmen

.
Kurzinfo:
Eigentümer von Bestandsgebäuden verpflichtet die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), dass sie verschiedene energetische Modernisierungen vornehmen. Diese betreffen gegebenenfalls deren alte Heizungsanlage, die ungedämmten warmen Leitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen, die Zentralheizungen ohne Thermostate oder ihre ungedämmten, obersten Geschossdecken. Die EnEV-online Redaktion hat des Öfteren Anfragen von Mietern erhalten, die fragten, ob es zulässig sei, dass ein Vermieter die Miete erhöht, nachdem er eine Nachrüstpflicht nach EnEV erfüllt habe.

|Aspekte  |EnEV  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, nachrüsten, Pflicht, pflichtweise, Nachrüstpflicht, §, 10, 14, Anlagentechnik, Heizung, Heizkessel, flüssige, gasförmige, Brennstoffe, Heizungsanlage, nicht, mehr, betreiben, Verbot, Einsatz, erneuern, Zentralheizung, Thermostat, Regler, installieren, Rohr, Leitung, ungedämmt, zugänglich, Wärmeverteilungsleitung, Warmwasserleitung, Armatur, Wärmeabgabe, begrenzen, warm, unbeheizt, Raum, Räume, dämmen, Oberste, Decke, Geschossdecke, Wärmedämmung, Dach, DIN, 4108-2, Miete, erhöhen, Vermieter, Mieter, Mieterhöhung, rechtlich, zulässig, erlaubt, Verteilungseinrichtungen, Warmwasseranlagen, Wärmezufuhr, raumweise, Raumtemperatur

EnEV 2014 Anforderungen: Die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass Eigentümer von Bestandsgebäuden ggf. ihre alten Heizungen nicht mehr betreiben dürfen, dass sie ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen dämmen müssen sowie dass sie die obersten Geschossdecken über den beheizten Räumen oder das darüberliegende unbeheizte Dach dämmen.
Desgleichen regelt die Verordnung im § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen), dass Eigentümer von Gebäuden die Zentralheizung ggf. mit Reglern ausstatten.

Praxis + Probleme: In EnEV-online haben wir den Öfteren Anfragen von Mietern erhalten, die sich darüber beklagen, dass ihre Vermieter die Nachrüstpflichten nach EnEV nicht erfüllen, trotz der nun auch angedrohten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Wenn sie ihre Vermieter darauf ansprechen, würden diese jeweils mit der Erhöhung der Miete drohen, wenn sie die geforderten Nachrüstungen durchführen würden.

Fragen: Ist es rechtlich zulässig, dass ein Vermieter die Miete erhöht, nachdem er die von der EnEV 2014 geforderten energetischen Nachrüstungen durchführt (Heizung erneuern, Leitungen und Armaturen dämmen, Thermostate installieren oder oberste Geschossdecke oder Dach dämmen)?

Antwort: 24.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV 2014: Rechtliche Aspekte auf den Punkt gebracht:
Miete erhöhen im Wohnbestand nach durchgeführten Nachrüstpflichten: Heizung erneuern, Thermostate installieren oder oberste Geschossdecke dämmen

Wollen Sie den Premium-Zugang kennenlernen?
Über 800 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie als Abonnent in unserem Premium-Bereich.
->
Premium-Zugang: Informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart