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Kurzinfo: Eigentümer von Bestandsgebäuden verpflichtet die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), dass sie verschiedene energetische
Modernisierungen vornehmen. Diese betreffen gegebenenfalls deren alte
Heizungsanlage, die ungedämmten warmen Leitungen und Armaturen in unbeheizten
Räumen, die Zentralheizungen ohne Thermostate oder ihre ungedämmten, obersten
Geschossdecken. Die EnEV-online Redaktion hat des Öfteren Anfragen von Mietern
erhalten, die fragten, ob es zulässig sei, dass ein Vermieter die Miete erhöht,
nachdem er eine Nachrüstpflicht nach EnEV erfüllt habe.
|Aspekte
|EnEV
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Verteilungseinrichtungen, Warmwasseranlagen, Wärmezufuhr,
raumweise, Raumtemperatur
EnEV 2014
Anforderungen: Die aktuell
geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt im
§ 10
(Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden), dass Eigentümer von Bestandsgebäuden
ggf. ihre alten Heizungen nicht mehr betreiben dürfen, dass sie ungedämmte,
zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen in
unbeheizten Räumen dämmen müssen sowie dass sie die obersten Geschossdecken über
den beheizten Räumen oder das darüberliegende unbeheizte Dach dämmen.
Desgleichen regelt die Verordnung im
§ 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen), dass Eigentümer von
Gebäuden die Zentralheizung ggf. mit Reglern ausstatten.
Praxis +
Probleme: In EnEV-online haben wir den Öfteren
Anfragen von Mietern erhalten, die sich darüber beklagen, dass ihre Vermieter
die Nachrüstpflichten nach EnEV nicht erfüllen, trotz der nun auch angedrohten
Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Wenn sie ihre Vermieter darauf ansprechen, würden diese jeweils mit der Erhöhung
der Miete drohen, wenn sie die geforderten Nachrüstungen durchführen würden.
Fragen: Ist es
rechtlich zulässig, dass ein Vermieter die Miete erhöht, nachdem er die von der
EnEV 2014 geforderten energetischen Nachrüstungen durchführt (Heizung erneuern,
Leitungen und Armaturen dämmen, Thermostate installieren oder oberste
Geschossdecke oder Dach dämmen)?
Antwort:
24.11.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2014: Rechtliche Aspekte auf den Punkt gebracht:
Miete erhöhen im Wohnbestand nach durchgeführten
Nachrüstpflichten: Heizung erneuern, Thermostate installieren
oder oberste Geschossdecke dämmen
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