Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Verbrauchs-Energieausweise für Nichtwohnbestand ausstellen, wenn nur die jeweils vermieteten Flächen – Nutzfläche, Verkehrsfläche, usw. - bekannt sind

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich gewerblich genutzte, bestehende Gebäude. Für diese werden verbrauchsorientierten Energieausweise ausgestellt. Der Eigentümer hat als Daten für den Energieausweis weder Brutto- noch Nettogrundflächen angegeben, sondern lediglich die vermieteten Flächen in den Gebäuden. Diese Flächen umfassen Nutzflächen, Verkehrsflächen, usw. Ein separates Aufmaß der Flächen würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten. In der Regel sind in den vermieteten Flächen alle beheizten oder gekühlten Flächen erfasst. Deshalb stellt sich die Frage, ob sie zur Berechnung des Energieausweises auch entsprechen würden.

Fragen: Ist es möglich und zulässig, aus den vermieteten Flächen in den Gebäuden deren Brutto- und Nettogrundflächen zu berechnen? Ist es im Rahmen dieses Praxisbeispiels zulässig, die gesamte zur Vermietung vorgesehene Fläche - einschließlich eventueller Leerstände - als Energiebezugsfläche anzusetzen?

Antwort: 06.02.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchs-Energieausweise für Nichtwohnbestand ausstellen, wenn nur die jeweils vermieteten Flächen – Nutzfläche, Verkehrsfläche, usw. - bekannt sind

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