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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein in
Planung befindliches, zu errichtendes Wohngebäude. Es soll die Anforderungen des
KfW-Effizienzhauses 55 erfüllen. Das Gebäude soll über Fernwärme beheizt und
über Fernkälte gekühlt werden. Die Kälte soll einem Kältenetz entstammen, für
das ein zertifizierter Primärenergiefaktor vom Kältelieferanten vorliegt. Für
dieses Praxisbeispiel soll der Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV
ab 2016) geführt werden. Die eingesetzte Nachweis-Software erlaubt jedoch nicht
die Kühlung über Fernwärme nach DIN V 18599: 2011-12 zu berücksichtigen.
Alternativ soll auch der Nachweis nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)
untersucht werden.
Fragen: Wie kann man die Fernkühlung in der
Nachweis-Berechnung nach EnEV ab 2016 anhand der entsprechenden Normenreihe DIN
V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) berücksichtigen? Wie gestaltet
sich derselbe Nachweis gemäß den neues Gebäudeenergiegesetzes GEG 2020?
Antwort:
30.12.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Neues
KfW-55-Effizienzhaus planen und bauen, mit Fernwärme beheizt und
mit Fernkälte gekühlt: Energie-Nachweis nach EnEV ab 2016 und
GEG 2020
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Aspekte:
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