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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Gebäude aus den 70-er Jahren. Die Eigentümerin ist kürzlich
verstorben und die Erben überlegen, das Objekt von einem Bauträger abreißen zu
lassen. Es stellt sich die Frage, ob ein Energieausweis benötigt wird – für
beide Optionen, d. h. wenn das Gebäude behalten und genutzt oder abgerissen und
ein Neubau errichtet wird.
Fragen: Ist ein Energieausweis
auszustellen, wenn das Gebäude abgerissen wird? Ist ein Energieausweis
auszustellen, wenn das Gebäude weiterhin besteht und genutzt wird?
Antwort:
20.07.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Gebäude
von 1978 wird vererbt und vielleicht abgerissen:
Energieausweis-Pflichten nach EnEV
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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Energieausweis, Bestand,
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