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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues
Wohngebäude. Gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
ist bei einer Fußbodenheizung eine Raumtemperaturregelung vorzusehen. Im
vorliegenden Praxisbeispiel ist eine freie Raumgestaltung vorgesehen, d.h. der
Flur und der Wohnraum bilden einen Raum und ist in den Architekturplänen auch in
dieser Art und Weise ausgewiesen. Es stellt sich die Frage, ob in beiden
Bereichen jeweils separate Raumtemperaturregelungen für die Fußbodenheizung
installiert werden müssen. Der Bauherr neigt zu dieser Variante und hätte mit
einer gemeinsamen Regelung Bedenken.
Fragen: Müssen für beide Bereiche jeweils
Einzelraumregelungen vorgesehen werden oder reicht eine gemeinsame Regelung?
Antwort:
05.07.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Neues
Wohnhaus mit Fußbodenheizung und freier Raumgestaltung mit
Raumtemperaturregelungen nach EnEV 2014 entsprechend ausstatten
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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, ab, 2016, Wohngebäude,
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