Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Dachboden eines Mehrfamilienhauses Baujahr 1972 entgegen dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft energetisch sanieren und eine Heizung einbauen

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Wohngebäude in einer Wohnanlage von 1972. Laut eines Beschlusses aus den 80er Jahren wurde es verboten den als Sondereigentum nutzbaren Dachboden, er kann nur durch den Bewohner der Wohnung betreten werden, mit einer Heizung oder eine Toilette zu versehen. Der Dachboden wurde nicht fachmännisch isoliert weshalb er im Sommer heiß und im Winter kalt ist. Da in der Wohnanlage die damaligen Eigentümer auch heute noch wohnen, wird weiterhin an dem Beschluss festgehalten. Die Eigentümer möchten den Dachboden neu isolieren, energetisch auf den neuesten Stand gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bringen und eine Heizung einbauen.

Fragen: Müssen sie sich dem ehemaligen Beschluss der Eigentümergemeinschaft beugen?

Antwort: 30.05.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Dachboden eines Mehrfamilienhauses Baujahr 1972 entgegen dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft energetisch sanieren und eine Heizung einbauen

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