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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Wohngebäude in einer Wohnanlage von 1972. Laut eines Beschlusses aus
den 80er Jahren wurde es verboten den als Sondereigentum nutzbaren Dachboden, er
kann nur durch den Bewohner der Wohnung betreten werden, mit einer Heizung oder
eine Toilette zu versehen. Der Dachboden wurde nicht fachmännisch isoliert
weshalb er im Sommer heiß und im Winter kalt ist. Da in der Wohnanlage die
damaligen Eigentümer auch heute noch wohnen, wird weiterhin an dem Beschluss
festgehalten. Die Eigentümer möchten den Dachboden neu isolieren, energetisch
auf den neuesten Stand gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bringen
und eine Heizung einbauen.
Fragen: Müssen sie sich dem ehemaligen
Beschluss der Eigentümergemeinschaft beugen?
Antwort:
30.05.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Dachboden
eines Mehrfamilienhauses Baujahr 1972 entgegen dem Beschluss der
Eigentümergemeinschaft energetisch sanieren und eine Heizung
einbauen
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