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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Mietshaus. In diesem wird die gesamte Anlagentechnik saniert. In den
Schächten in denen die Leitungen für die Heizung verlaufen, haben die Handwerker
nur die halbe Dämmstärke verwendet die die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
vorschreibt. Als Argument wurde angegeben, dass das Haus Bestandsschutz nach
1886 genieße. Es stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist oder
ob nur gespart wurde.
Fragen: Müssen bei einer kompletten
Sanierung der Anlagentechnik die Schächte für die Heizung 100-prozentig gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gedämmt werden?
Antwort:
23.03.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Sanierung
der Anlagentechnik im Wohnbestand: Schächte für Heizleitungen
EnEV-gerecht dämmen
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Aspekte:
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