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Kurzinfo: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet schon
seit Jahren Eigentümer und Betreiber von großen öffentlichen Gebäuden ihre
Energieausweise für das Publikum gut sichtbar auszuhängen. Die aktuelle Version
- EnEV 2014 - hat die Aushängepflicht allerdings erheblich erweitert – auch auf
bestimmte privatwirtschaftlich genutzte Gebäude wie Schule, größere Büro- oder
Verwaltungsgebäude.
Fragen: In welchen Gebäuden, die
privatwirtschaftlich genutzt werden, greift die Aushängepflicht der EnEV 2014
für Energieausweise? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein und wer hängt den
Energieausweis aus?
Antwort:
12.03.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Aushangpflicht
für Energieausweise nach EnEV 2014 auch für größere Büro- und
Verwaltungsgebäude
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