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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sic um ein
bestehendes Nichtwohngebäude – eine Halle. Diese wird erweitert. Die Heizwärme
der Hallenerweiterung wird zu ca. 60 Prozent (%) über die Abwärme von
Produktionsprozessen erbracht, der Rest über Gas-Niedertemperaturkessel. Die
Wärmemenge aus der Produktion erwärmt das Gebäudevolumen frei, das heißt, ohne
vorige Einspeisung in ein Wärmenetz.
Fragen: Muss auch der Nachweis nach dem
EEWärmeG erbracht werden? Wie ist der Primärenergiefaktor der Wärmemenge aus der
Abwärme anzusetzen? Wäre ein Primärenergiefaktor (fp) von 0,7 nach Auslegung
entsprechend KWK zu ungünstig? Wie ist die Prozessabwärme für den Nachweis des
EEWärmeG anzusetzen?
Antwort:
04.03.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Prozessabwärme
in Erweiterung einer Halle beim Nachweis nach dem EEWärmeG
berücksichtigen
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Aspekte:
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