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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Gebäude, welches im Jahr 2010 gemäß den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erstellt wurde. In dem Keller hatte die
damalige Bauplanung auch Heizkörper vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob
der Keller zum beheizten Gebäudevolumen gehört. Ein Energieberater geht davon
aus, dass der Keller in das beheizte Gebäudevolumen gehört. Doch ein anderer
Sachverständiger sieht es anders und schlägt eine thermische Abschottung des
Kellers vor, die komplett der geplanten Nutzung widerspricht.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Heizkörper den Keller rechnerisch
nicht auf 19 Grad Celsius (°C) aufheizen könnten. Allerdings wird in der Praxis
im Keller ganz leicht eine Innenlufttemperatur von 19°C erreicht.
Fragen: Gehört der Keller zum beheizten
Gebäudevolumen oder nicht?
Antwort:
15.12.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Beheizter
Keller ist Teil des beheizten Gebäudevolumens eines Gebäudes
nach EnEV 2009
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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, Bestand, Baubestand,
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