Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Beheizter Keller ist Teil des beheizten Gebäudevolumens eines Gebäudes nach EnEV 2009

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Gebäude, welches im Jahr 2010 gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erstellt wurde. In dem Keller hatte die damalige Bauplanung auch Heizkörper vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Keller zum beheizten Gebäudevolumen gehört. Ein Energieberater geht davon aus, dass der Keller in das beheizte Gebäudevolumen gehört. Doch ein anderer Sachverständiger sieht es anders und schlägt eine thermische Abschottung des Kellers vor, die komplett der geplanten Nutzung widerspricht.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass die Heizkörper den Keller rechnerisch nicht auf 19 Grad Celsius (°C) aufheizen könnten. Allerdings wird in der Praxis im Keller ganz leicht eine Innenlufttemperatur von 19°C erreicht.

Fragen: Gehört der Keller zum beheizten Gebäudevolumen oder nicht?

Antwort: 15.12.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Beheizter Keller ist Teil des beheizten Gebäudevolumens eines Gebäudes nach EnEV 2009

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2009, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnbau, Keller, beheizt, unbeheizt, Bauvolumen, Gebäude

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© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart