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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Wohngebäude. Dieses wird erweitert, sowohl im Erdgeschoss (EG), im
Obergeschoss (OG) und Dachgeschoss (DG). Die Energieeinsparverordnung (EnEV
2014) stellt bei gewissen Erweiterungen im Bestand energetische Anforderungen.
Dabei spielt die Größe der neu hinzukommenden zusammenhängenden Nutzfläche eine
Rolle. Es stellt sich die Frage, was “zusammenhängende Nutzfläche“ bedeutet. Ob
es sich auch um die Addition verschiedener Flächen an verschiedenen Stellen des
Gebäudes handeln kann oder um tatsächlich nur um zusammenhängende Flächen.
Beispielsweise: Ein mehrgeschossiger Anbau mit 30 Quadratmeter (m²) im
Erdgeschoss (EG), 30 m² im Obergeschoss (OG) und im Dachgeschoss (DG) mit circa
20 m². In der Summe würden die Erweiterungen die 50-m²-Grenze überschreiten.
Fragen: Werden bei einem mehrgeschossigen
Anbau die Flächen der jeweiligen zukommenden Flächen addiert oder gilt die
50-m²-Grenze getrennt, für jedes Stockwerk? Wie wird die neu hinzukommende
Nutzfläche definiert und wie wird sie berechnet?
Antwort:
02.09.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Erweiterung
im Wohnbestand: Neu hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche im
EnEV-Nachweis nach EnEV 2014 berücksichtigen
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Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Gebäude, Wohnbestand, Wohngebäude, Wohnungsbau,
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Nutzfläche, Addition, Fläche, addieren, Anforderung, DIN, 277,
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