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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den
Abriss, die Sanierung und die Aufstockung im Wohnbestand: Der Wohnkomplex
besteht soweit aus drei Gebäuden. Der Mittelbau wird abgerissen, Vorder- und
Hinterhaus bleiben erhalten. Das Vorder- und Hinterhaus haben jeweils fünf
Stockwerke. Im Vorderhaus wird das Dachgeschoss um eine Etage aufgestockt und
die Gasetagenheizungen ausgebaut um das Vorderhaus an die Heizzentrale –
bestehend auch Gas-Brennwertkessel im Hinterhaus - anzuschließen. Die
Gasetagenheizungen werden ausgebaut, da die bestehende Heizzentrale im
Hinterhaus erweitert wird und die Versorgung beider Gebäude übernehmen soll. Die
hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche der Aufstockung übersteigt 50
Quadratmeter (m²).
Fragen:
1. Müssen die zum Hof liegenden Fassaden an
Vorder- und Hinterhaus gedämmt werden, weil durch den Abriss des
zwei-geschossigen Mittelbaus diese zum ersten Mal Außenbauteil werden?
2. Gilt für die Aufstockung der Neubau-Standard
gemäß EnEV 2014, da der Wärmeerzeuger des/der Gebäude ausgetauscht wird, oder
ist die Anbindung egal, weil die Wärmeerzeugungsform Gas-Brennwertkessel bleibt?
3. Haben diese Veränderungen eine Auswirkung auf
die Erstellung des EnEV -Nachweises oder können die beiden Gebäude –
einschließlich Aufstockung - immer noch als Bestandsgebäude bewertet werden?
Antwort:
19.08.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Wohnkomplex
im Bestand: Vorderhaus aufstocken, Mittelhaus abreißen, Heizung
des Hinterhauses erweitern
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Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
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