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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Einfamilienhaus – Baujahr 1965. Dieses wurde 2009 als KfW-60-Haus
kernsaniert und auch mit einer PV-Anlage ausgestattet, jedoch nicht zur
Eigennutzung sondern zur Einspeisung ins Netz. 2009 wurde bei dieser Gelegenheit
auch eine Sole-Wärmepumpe (WP) für die Heizung und das Erwärmen des Warmwassers
für das Haus installiert. Es wurde jedoch kein separater Stromzähler für die WP
eingebaut. Aus dieser Zeit stammt auch ein Energieausweis, der inzwischen
abgelaufen ist. Das Problem ist die Erstellung eines neuen Energieausweises auf
Verbrauchsbasis und die Berücksichtigung der WP in den zugrundeliegenden
Berechnungen. Es liegen für das Haus nur die allgemeinen Verbrauchsdaten für den
Strom vor.
Fragen: Wie wird die Sole-Wärmepumpe im
Verbrauchs-Energieausweis berücksichtigt? Wird die Wärmepumpe im
Brennstoffbereich "Strom" eingetragen?
Antwort:
01.08.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Sole-Wärmepumpe
(WP) im Energieausweis für ein Einfamilienhaus im Bestand
berücksichtigen
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