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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um mehrere,
nahezu baugleiche Mehrfamilienhäuser im Bestand. Die Verbrauchsdaten für den
Energieausweis wurden vom Wärmeversorger mit dem Verweis bereitgestellt, dass
durch den Fernwärme-Anschluss nur zwei Zählpunkte vorliegen, jeweils für mehrere
Häuser gemeinsam. Der Grundversorger kann die Werte also nicht den einzelnen
Hausnummern zuordnen. Einen Ablesedienst gibt es entweder nicht oder wurde nicht
genannt.
Fragen:
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Ist
es zulässig, bei nur einem Zählpunkt des zuständigen
Grundversorgers einen Energieausweis für mehrere
zusammenhängende Gebäude zu erstellen?
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Ist
es zulässig, die Verbrauchsdaten nach einem Schlüssel, wie
beispielsweise anteilig nach Nutzflächen, aufzuteilen?
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Besteht alternativ die Möglichkeit die Gebäude mit gemeinsamen
Verbrauchsdaten als Gebäudekomplex oder Liegenschaft jeweils
gemeinsam zu bewerten?
Antwort:
02.03.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchsausweis
für Mehrfamilien-Wohnbestand mit mehreren Hausnummern, jedoch
nur einem Zählpunkt
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Aspekte:
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