Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis-Pflicht für Behörden, Schulen und teilweise denkmalgeschützten, öffentlichen Gebäuden

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um öffentliche Gebäude, die sich im Eigentum eines Landkreises befinden und auch von dessen Behörden oder Institutionen genutzt werden. Es stellt sich die Frage, ob die Pflicht besteht für diese Bestandsbauten Energieausweise auszustellen und auszuhängen. Diese Gebäude stehen weder zum Verkauf noch zur Neuvermietung an und in 90 Prozent der Fälle herrscht auch kein "starker" Publikumsverkehr vor. Einige dieser Gebäude sind denkmalgeschützt und weisen Anbauten auf, die nicht denkmalgeschützt sind.

Fragen: Müssen für behördliche Gebäude, die sich im Eigentum der sie nutzenden Behörde befinden, auch Energieausweise erstellt werden? Wenn dies der Fall sein sollte, müssen diese ausgehängt werden? Werden Mitarbeiter als "Publikum" angesehen? Unterliegen Schulen der Energieausweispflicht und wenn ja, müssen diese ausgehängt werden? Sind Schüler als "Publikum" anzusehen? Gibt es Regeln bezüglich des Energieausweises für denkmalgeschützte Gebäude mit nicht denkmalgeschützten Anbauten? Wertet die EnEV es als Ordnungswidrigkeit, wenn die Energieausweise nicht pflichtgemäß ausgehängt werden?

Antwort: 12.02.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis-Pflicht für Behörden, Schulen und teilweise denkmalgeschützten, öffentlichen Gebäuden

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, 2016, Energieausweis, Bestand, Aushang, öffentlich, Behörde, Gebäude, Amt. Ämter, Schule, Publikum, Mitarbeiter, Verkehr, Publikumsverkehr, Pflicht, Ordnungswidrigkeit, Bußgeld

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