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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Einfamilienhaus, welches im Jahr 1935 erbaut wurde. 1992 wurde es erweitert. Nun
soll es verkauft werde und dafür benötigen die Eigentümer einen bedarfsbasierten
Energieausweis nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Leider
liegen zu dem Altbau keine Unterlagen vor. Auch sind weder Verbrauchsdaten noch
Zeichnungen vorhanden. Um diese Daten zu erhalten, müsste das Haus – aus der
Sicht des Fragestellers - aufgemessen werden. Auch müssten seine Wände, Decken
und das Dach geöffnet werden, um den Aufbau der Bauteile und eventuell
vorhandene Dämmungen zu erkunden. Diese wäre jedoch aus seiner Sicht eine
unverhältnismäßig hohe Aufwendung.
Fragen: Gibt es in diesem Praxisbeispiel
eine Möglichkeit auf den Energieausweis zu verzichten? Muss der Energieausweis
in jedem Fall ausgestellt werden, egal wie hoch die Aufwendungen sind?
Antwort:
24.01.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Bedarfs-Energieausweis
für Altbau Baujahr 1935 ausstellen bei fehlenden Unterlagen und
Verbrauchsdaten
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Aspekte:
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