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Kurzinfo: Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um einen
Anbau an ein bestehendes Nicht-Wohngebäude. Das Unternehmen baut als Bauherr an
das bestehende Produktions- und Verwaltungsgebäude einen neuen Gebäudeteil an.
Die Nutzfläche des großflächigen Anbaus übersteigt 50 Quadratmeter (m²). Auch
ist er mit einem eigenen Wärmeerzeuger ausgestattet. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt die entsprechenden Anforderungen im
§ 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 5. Das Unternehmen
hat auf den Bestandsgebäuden eine Photovoltaikanlage installiert. Der
Stromertrag dieser Anlage wurde bisher bei keinem öffentlich-rechtlichen
Nachweis berücksichtigt beziehungsweise mit angerechnet.
Fragen: Ist es zulässig, den Stromertrag
der Photovoltaik-Anlage auf dem bestehenden Gebäudeteil im
öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis für den neuen, großflächigen Anbau mit
eigenem Wärmeerzeuger zu berücksichtigen?
Antwort:
11.12.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Photovoltaik-Anlage
auf dem Dach eines bestehenden Produktions- und
Verwaltungsgebäudes im EnEV-Nachweis für einen neuen,
großflächigen Anbau mit eigenem Wärmeerzeuger berücksichtigen
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