Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Anforderungen und Nachweise nach EnEV 2014, EEWärmeG 2011 und GEG 2019 für elektrisch beheizten Labor-Anbau. Eigentümer ist das Land, Bundesbehörde wird Mieter sein

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen großflächigen Anbau - über 300 Quadratmeter (m²) beheizte Nutzfläche - an eine bestehende Halle, welche als Werkstatt genutzt wird. Die lichte Höhe des Anbaus übersteigt vier Meter (m). Das bestehende Gebäude wird nicht energetisch saniert. Die beiden Gebäudeteile – alt und neu - sind durch ein Tor miteinander verbunden. Der Anbau wird mit neuem Wärmeerzeuger ausgestattet. Der Anbau wird sich im Besitz des Bundeslandes befinden. Er wird von einer Bundesbehörde als Labor genutzt und über Strom beheizt werden. Als Energieträger soll dabei ausschließlich Strom eingesetzt werden für Prozesse - Wärme und Kälte – sowie für Heizung, Beleuchtung usw. Für diesen Anbau wird geprüft, welche energetischen Anforderungen und Nachweise nach den geltenden Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014, EnEV ab 2016), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) und GebäudeEnergieGesetz (GEG 2019) einzuhalten und zu führen sind.

Fragen:

  1. Unter welche Fassungen der genannten Energieeinsparregelungen wird das Bauvorhaben fallen, wenn der Bauantrag noch im Kalenderjahr 2018 eingereicht wird?

  2. Welche energetischen Anforderungen müssen die Planer demnach berücksichtigen?

  3. Handelt es sich bei dem Anbau im Sinne der EnEV und des EEWärmeG um ein zu errichtendes Gebäude oder um eine Erweiterung im Bestand?

  4. Handelt es sich bei dem Bauvorhaben gemäß EEWärmeG um eine grundlegende Renovierung oder einen Neubau?

  5. Kann man unter diesen Voraussetzungen eine Befreiung vom EEWärmeG beantragen?

  6. Handelt es sich bei dem Anbau um einen öffentlichen Neubau gemäß GEG 2019?

  7. Wann wird das GebäudeEnergieGesetz (GEG 2019) eingeführt?

Antwort: 03.10.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Anforderungen und Nachweise nach EnEV 2014, EEWärmeG 2011 und GEG 2019 für elektrisch beheizten Labor-Anbau, Eigentümer ist das Land, Bundesbehörde wird Mieter sein

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