.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
großflächiges Werkgebäude eines Autoherstellers, d.h. aus der Sicht der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ein Nichtwohngebäude im Bestand. An dieses
Gebäude werden zwei großflächige Anbauten geplant, die auch über die werkseigene
Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Anlage versorgt werden. Für dieses Bauvorhaben werden
die EnEV-Nachweise und gegebenenfalls auch die Nachweise nach dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) geführt. Von einem
werkzugehörigen Fachmann wurde der Jahresprimärenergiefaktor (fp) für die
KWK-Fossil-Anlage von 0,82 errechnet. Dieser Faktor wurde jedoch nicht
zertifiziert. In der entsprechenden Normenreihe DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden) ist jedoch der der Faktor für KWK-Fossil mit 0,7
hinterlegt. Es stellt sich die Frage welcher Faktor für die Nachweise verwendet
werden sollte.
Fragen: Welche Jahresprimärenergiefaktor (fp)
muss in den EnEV-Nachweis-Berechnungen für dieses Praxisbeispiel verwenden
werden? Müssen die Anbauten auch die Anforderungen des EEWärmeG 2011 erfüllen?
Antwort:
25.04.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Jahresprimärenergiefaktor
(fp) in Nachweis-Berechnung für große Anbauten an ein
Werksgebäude mit werks-interner, unzertifizierter,
normabweichender fp-Angabe
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, NWG, Industriebau, Produktionshalle, Werk,
Werkhalle, Werksgebäude, Bestand, Baubestand, Anbau, groß,
großflächig, Berechnung, Nachweis, EnEV-Nachweis,
Jahresprimärenergie, Faktor, Primärenergiefaktor, fp, berechnen,
intern, Autohersteller, Technik, Anlagentechnik,
Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, Berechtigung, berechtigt, EEWärmeG,
2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Fossil. Zertifizierung,
zertifiziert, DIN, V, 18599, Kriterien, eigenständiges, Gebäude,
Neubau
|
|