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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Wohngebäude im Bestand. Eine vermietete Etagenwohnung (ETW) wird über eine
Fußbodenheizung beheizt, die im Jahr 1985 – als das Gebäude errichtet wurde -
stammt. In der Wohnung befindet sich ein kleiner „Schrank“, wo man die einzelnen
Stränge der Fußbodenheizung innerhalb der Wohnung regulieren kann. Nun wird die
eigentliche Heizung des Gebäudes im Keller erneuert, weil sie defekt ist. Es
stellt sich die Frage, ob der Eigentümer, bzw. der Vermieter eine automatische
Einzelraumregelung bei der Fußbodenheizung in der Etagenwohnung nachrüsten muss
um seinen Pflichten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nachzukommen.
Frage: Muss der Eigentümer eine
automatische Einzelraumregelung bei einer Fußbodenheizung aus der
Errichtungszeit (1985) nachrüsten, wenn die inzwischen defekte Heizung im Keller
erneuert wird?
Antwort:
24.04.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nachrüstpflicht
für automatische Regelung für Fußbodenheizung aus dem Jahr 1985,
wenn defekte Heizung im Keller des Wohngebäudes erneuert wird
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Aspekte:
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