.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Ausstellung von Energieausweisen nach der geltenden Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014) für eine Häuserzeile. Die Verwaltung der Häuserzeile - mit jeweils
fünf Hauseingängen und in jeder sind fünf Eigentumswohnungen enthalten - möchte
einen Energieausweis (Verbrauchsausweis) für das gesamte Gebäude erstellen
lassen. Als Argumente führt die Verwaltung auf, dass das gesamte Gebäude auf
einer Grundplatte stehe, dass es eine gemeinsame thermische Hülle hätte und
somit nur ein Energieausweis für das Gesamtobjekt auszustellen sei. Es stellt
sich die Frage, ob diese Sichtweise EnEV-konform ist oder ob für jeden
Hauseingang mit eigener Hausnummer ein eigener Energieausweis erforderlich ist.
Fragen: Ist es nach EnEV zulässig für die
gesamte Häuserzeile einen gemeinsamen Energieausweis auszustellen oder ist für
jeden Hauseingang mit eigener Hausnummer ein eigener Energieausweis
erforderlich?
Antwort:
29.03.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Häuserzeile mit je fünf Wohnungen und eigener Haunummer für
jeden Eingang ausstellen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Energieausweis,
ausstellen, erstellen, Häuserzeile, Haus, Häuser, Wohnhaus,
Reihenhaus, Wohngebäude, Wohnbau, Bestand, Baubestand, Altbau,
Verbrauchsausweis, Energie, Verbrauch, Energieverbrauch,
verbrauchsbasiert, Argumente, separate, Gebäude, gemeinsam,
|
|