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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
Mehrfamilienhaus. Dieses wurde vor vier Jahren als KfW-55-Effizienzhaus
fertiggestellt. Zur technischen Ausstattung gehören unter anderem auch zwei
Blockheizkraftwerke (BHKW) . Es gab jedoch immer wieder technische Probleme
damit, so dass die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat eine alternative
technische Lösung zu suchen. Auch gibt es Überlegungen, das Haus auf den
Standard eines KfW-70 Effizienzhauses oder noch niedriger zu
herunterzugradieren. Es stellt sich die Frage, welche gesetzlichen Vorgaben für
dieses Praxisbeispiel gelten und was erlaubt ist ohne die EnEV oder die
KfW-Förderung zu gefährden.
Fragen: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt
es in diesem Fall, um die EnEV-Vorgaben einzuhalten? Wie sind die Konditionen
des staatlichen Förderungsgebers KfW, wenn eine Situation wie in diesem
Praxisbeispiel auftritt?
Antwort:
27.03.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
KfW-55
Mehrfamilienhaus mit BHKW wegen technischer Mängel energetisch
verändern
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