.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine
bestehende Produktionshalle, die mit Dunkelstrahlern beheizt wird. Sie wurde im
Jahr 2009 erbaut und ihre Nutzfläche beträgt rund 1.600 Quadratmeter (m²). Nun
wird dieses Halle ohne Trennwand um 643 m² Nutzfläche erweitert. Diese
Erweiterung soll ebenfalls mit Dunkelstrahlern beheizt werden. Die Anforderungen
der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheiden sich bei Erweiterungen im
Bestand je nachdem ob auch ein neuer Wärmeerzeuger bei dieser Gelegenheit mit
installiert wird. Im vorliegenden Praxisbeispiel stellt sich die Frage, ob die
zusätzlichen Dunkelstrahler als neue Heizung im Sinne der Verordnung gelten.
Fragen: Was fordert die
Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) im Falle dieses Praxisbeispiels und wie
erfolgt der EnEV-Nachweis?
Antwort:
31.10.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Anforderungen
und -Nachweis für Erweiterung Produktionshalle, die mit
Dunkelstrahlern beheizt wird
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, Bestand, Baubestand,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Industriegebäude, Industriebau,
Halle, Produktion, Produktionshalle, Erweiterung, Anbau,
Heizung, Beheizung, heizen, beheizen, Dunkelstrahler,
Nutzfläche, Anforderung, Verordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis,
Wärmeerzeuger, installieren
|
|