Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Pflicht zur Inspektion von Klimaanlagen im Baubestand: Möglichkeit der Befreiung aufgrund
mangelnder Wirtschaftlichkeit und unbilliger Härte

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Kurzinfo:
n diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude in dem auch eine Anlage für die Raumlufttechnik (RTL) installiert und seit Jahren in Betrieb ist. Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet in § 12 (Inspektion von Klimaanlagen) die Betreiber von Klimaanlagen, dass sie diese nach einem gewissen Zeitplan von berechtigten Fachleuten inspizieren lassen. Eine der RTL-Anlagen im Gebäude hat ihre rechnerische Nutzungsdauer erreicht. Damit wären aus der Sicht der Betreiber alle weiteren Investitionen in die RLT-Anlage – einschließlich der energetischen Inspektion - unwirtschaftlich und damit eine unbillige Härte.
Die EnEV 2014 erlaubt in § 25 (Befreiungen) den zuständigen Landesbehörden dass sie in Einzelfällen von den EnEV-Pflichten auf Antrag befreien, wenn sich die Aufwendungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch die ersparten Energiekosten amortisieren. Es stellt sich die Frage, ob der Betreiber im vorliegenden Praxisbeispiel auch von der Inspektionspflicht befreit werden könnte.

Fragen: Ist es laut EnEV 2014 möglich auf Antrag an die Landesbehörde eine Befreiung von der Inspektionspflicht für Klimaanlagen zu erwirken?

Antwort: 19.05.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Pflicht zur Inspektion von Klimaanlagen im Baubestand: Möglichkeit der Befreiung aufgrund
mangelnder Wirtschaftlichkeit und unbilliger Härte

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, 2014, 2016, Inspektion, Klimaanlage, RTL-Anlage, RTL, RaumLuftTechnik, Gerät, Pflicht, Inspektionspflicht, Nichtwohngebäude, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, §, 12, 25, Befreiung, Antrag, Wirtschaftlichkeit, wirtschaftlich, unwirtschaftlich, unbillige, Härte, Landesbehörde

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