.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neu zu
errichtendes Wohngebäude. Für dieses soll der Nachweis für den sommerlichen
Wärmeschutz gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) geführt werden.
Aus Gründen des Schallschutzes werden die Loggien vor den Wohnräumen des
Gebäudes mit einer vollverglasten Schale versehen. Die Seitenflächen und die
Oberseiten werden - wie bei einer Loggia üblich - opak ausgeführt. Es stellt sich
die Frage, ob es sich in diesem Fall um „Glasvorbauten“ handelt im Sinn der
Baunorm DIN 4108-2 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2:
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz).
Fragen: Handelt es sich bei diesem
Praxisbeispiel um einen "Glasvorbau" im Sinne der Norm?
Antwort:
18.04.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
ab 2016: Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes führen für
neues Wohnhaus mit verglasten Loggien vor den Wohnräumen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Glasvorbau, Loggia, EnEV, 2016, Energieeinsparverordnung,
Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, Neubau, neu, errichten,
Bauen, Wohngebäude, Wohnbau, Mehrfamilienhaus, MFH, Glasvorbau,
Wohnraum, Wohnräume, Sommerlicher, Wärmeschutz, DIN, 4108-2,
Mindestwärmeschutz, Gebäude, Verglasung, Wintergarten,
Bundesverband, Definition, Landesbauordnung, Oberste,
Baubehörde, Bayern
|
|