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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um
Schießstände, die sich in abgeschlossenen Räumen befinden. In solchen
Raumschießanlagen entstehen beim Schießen mit Feuerwaffen Gas und Staub. Diese
können die Schützen und das Aufsichtspersonal gesundheitlich gefährden. Deshalb
müssen raumlufttechnische Anlagen dafür sorgen, damit der Atembereich der
anwesenden Personen frei von Schadstoffen ist. Gemäß den entsprechenden Regeln
muss die komplette Frischluft erwärmen sein. Das Prinzip der Be- und Entlüftung
beruht auf der Kolbenströmung, weshalb die Luftmengen - je nach Größe des
Schießstandes - zwischen 10.000 Kubikmeter (m³) und 30.000m³ betragen. In der
Regel wird die komplette Zuluft mittels Warmluft aus einem Heizkessel aufgrund
von Erdgas oder Erdöl versorgt. Die eingesetzten Wärmemengen liegen zwischen 100
Kilowatt (kW) und 200 kW. Die Betriebszeiten schwanken von 4 Stunden pro Woche
(Schießstände in Schützenhäusern) bis hin zu einem 10 bis 12 Stundenbetrieb
(Schießkinos).
Gemäß geltender Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), § 1 (Zweck und
Anwendungsbereich), Absatz 3 Nummer 9 unterliegen „sonstige handwerkliche,
landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach
ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius
oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei
Monate gekühlt werden.“ nicht der Anforderungen der Verordnung. Allerdings
gelten auch hier die EnEV-Regeln für die energetische Inspektion von
Klimaanlagen (§ 12) und zur Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen
Wärmeerzeugersystemen (§ 13).
Fragen: Welches sind die Anforderungen der
EnEV an die Wärmerückgewinnung dieser Praxisbeispiele? Wie werden die Anlagen
dieser Art im Sinne der EnEV eingestuft?
Antwort:
19.03.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Anforderungen
der EnEV 2014 / ab 2016 an neu errichtete Raum-Schießanlagen
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Aspekte:
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