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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um neu zu
errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude, die von den Stadtwerken mit Biogas
versorgt werden. Für diese Neubauten werden Nachweise nach der geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) geführt. Für eines der Wohngebäude soll das versorgende Stadtwerk ein
Zertifikat noch nachreichen. Ein räumlicher Zusammenhang zwischen der
Biogaserzeugung und -Verwendung ist bei diesen Gasnetzen nicht gegeben. Die
Heizung im Gebäude selbst umfasst eine Gas-Brennwert-Therme sowohl für die
Raumwärme als auch für die Erwärmung des Trinkwassers.
Fragen: Wird der verpflichtende Anteil für
Neubauten von 15 Prozent (%) erneuerbarer Energien nach dem EEWärmeG durch eine
Biogasversorgung über ein städtisches Gasnetz erfüllt? Ist es zulässig, den
zertifizierten Primärenergiefaktor für das Biogas vom Gasnetz-Betreiber zur
Berechnung der EnEV-Anforderungen und EEWärmeG anzusetzen? Gibt es dabei
Unterschiede für Wohn- und Nichtwohngebäude?
Antwort:
13.03.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Primärenergiefaktor
vom Gasnetzbetreiber verwenden für EnEV- und EEWärmeG-Nachweis
für Neubauten, die teilweise durch Biogasnetz versorgt werden
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Aspekte:
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