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Kurzinfo: Eine bestehende Lagerhalle soll nach der aktuell
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) verändert werden. Die Halle
wurde im Jahr 1973 erbaut. Sie beinhaltet in Teilbereichen Büro- und Werkräume.
Die Halle wird beheizt, bei Bedarf bis auf 18 Grad Celsius (°C) Innentemperatur.
Allerdings stehen für die Halle keine Unterlagen zu den Bauteilen und dem
bestehenden Wärmeschutz zur Verfügung.
Die bestehenden Büroräume werden innerhalb der Halle um ca. 135 Quadratmeter
(m²) erweitert und mit der vorhandenen Wärmepumpe beheizt.
Fragen: Kann man in diesem Praxisbeispiel
von einer niedrig beheizten Halle ausgehen? Handelt es sich bei der Erweiterung
der Büroräume im Sinne der geltenden EnEV ab 2016 um eine Nutzungsänderung ohne
bauliche Änderung, da die Erweiterung innerhalb der beheizten Gebäudehülle
vorgenommen wird? Falls die Frage 1 mit "JA" und die Frage 2 mit "NEIN"
beantwortet wird, liegt hier eine Nutzungsänderung von einem niedrig zu normal
beheiztem Raum vor? Besteht bei diesem Bauvorhaben die Pflicht einen
EnEV-Nachweis zu führen?
Antwort:
19.02.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Erweiterung
der Büroräume in einer niedrig beheizten Lagerhalle aus dem Jahr
1973 planen und nachweisen
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Aspekte:
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