Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Den wesentlichen Primärenergiefaktor für
Verbrauchs-Energieausweis im Baubestand ermitteln

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Definition des „wesentlichen“ Energieträgers für Verbrauchs-Energieausweise im Bestand ermittelt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Dieser wird im Energieausweis auf der ersten Seite angegeben unter den Gebäude-Daten. Als „wesentlichen“ Energieträger interpretiert unser Fragesteller hier diejenigen Energieträger, welche die größten Anteile am Verbrauch – gemessen in Kilowattstunden (kWh) - aufweist. Dieser würde auch dementsprechend für den fiktiven Warmwasser-Anteil verwendet. Für die Berechnung des Gesamt-Primärenergieverbrauchs sind alle Energieträger nach ihren jeweiligen Anteilen am Gesamtenergieverbrauch zu berücksichtigen – beispielsweise bei einer (fiktiven) Gesamtnutzfläche von 100 Quadratmeter (m²) Gas: 7.000 kWh mit Primärenergiefaktor (PF) von 1,1 und Anteil 70 Prozent (%); Strom: 1000 KWh mit PF 1,8 und Anteil 10 % und Fernwärme: 2.000 kWh mit PF 1,3 und einem Anteil von 20 %. Für 100 kWh/m² wäre der PEnergieverbrauch = 100 * ((1,1 * 0,7) +(1,8 *0,1) + (1,3 * 0,2)) = 100 kWh/m² * 1,21 = 121 kWh/m².

Fragen:

  1. Ist unter „wesentlicher Energieträger“ im Sinne der EnEV 2014, derjenige Energieträger zu verstehen, der mengenmäßig die größten Anteile am Verbrauch – gemessen in Kilowattstunden (kWh) - aufweist?

  2. Wird auch nur dieser Energieträger auf der Seite 1 des Energieausweises als Gebäudeangabe als „wesentlich er Energieträger“ angegeben, obwohl mehrere Angaben möglich sind?

  3. Wird auch nur dieser Energieträger auf der Seite 3 des Energieausweises in der Tabelle „Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser“ in der Spalte 3 (Energieträger) angegeben?

  4. Sind für die Berechnung des Gesamt-Primärenergiefaktors alle Energieträger nach ihren jeweiligen Anteilen am Gesamtenergieverbrauch zu berücksichtigen?

  5. Ist die Definition des Fragestellers für die „wesentlichen Primärenergiefaktoren“ zulässig?

  6. Ist die weiter oben angegebene Berechnung im fiktiven Praxisbeispiel korrekt?

Antwort: 16.02.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Den wesentlichen Primärenergiefaktor für Verbrauchs-Energieausweis im Baubestand ermitteln

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