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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Definition des „wesentlichen“ Energieträgers für Verbrauchs-Energieausweise im
Bestand ermittelt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).
Dieser wird im Energieausweis auf der ersten Seite angegeben unter den
Gebäude-Daten. Als „wesentlichen“ Energieträger interpretiert unser Fragesteller
hier diejenigen Energieträger, welche die größten Anteile am Verbrauch –
gemessen in Kilowattstunden (kWh) - aufweist. Dieser würde auch dementsprechend
für den fiktiven Warmwasser-Anteil verwendet. Für die Berechnung des
Gesamt-Primärenergieverbrauchs sind alle Energieträger nach ihren jeweiligen
Anteilen am Gesamtenergieverbrauch zu berücksichtigen – beispielsweise bei einer
(fiktiven) Gesamtnutzfläche von 100 Quadratmeter (m²) Gas: 7.000 kWh mit
Primärenergiefaktor (PF) von 1,1 und Anteil 70 Prozent (%); Strom:
1000 KWh mit PF 1,8 und Anteil 10 % und Fernwärme: 2.000 kWh mit PF
1,3 und einem Anteil von 20 %. Für 100 kWh/m² wäre der PEnergieverbrauch
= 100 * ((1,1 * 0,7) +(1,8 *0,1) + (1,3 * 0,2)) = 100 kWh/m² * 1,21 = 121
kWh/m².
Fragen:
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Ist
unter „wesentlicher Energieträger“ im Sinne der EnEV 2014,
derjenige Energieträger zu verstehen, der mengenmäßig die
größten Anteile am Verbrauch – gemessen in Kilowattstunden (kWh)
- aufweist?
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Wird
auch nur dieser Energieträger auf der Seite 1 des
Energieausweises als Gebäudeangabe als „wesentlich er
Energieträger“ angegeben, obwohl mehrere Angaben möglich sind?
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Wird
auch nur dieser Energieträger auf der Seite 3 des
Energieausweises in der Tabelle „Verbrauchserfassung – Heizung
und Warmwasser“ in der Spalte 3 (Energieträger) angegeben?
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Sind
für die Berechnung des Gesamt-Primärenergiefaktors alle
Energieträger nach ihren jeweiligen Anteilen am
Gesamtenergieverbrauch zu berücksichtigen?
-
Ist
die Definition des Fragestellers für die „wesentlichen
Primärenergiefaktoren“ zulässig?
-
Ist
die weiter oben angegebene Berechnung im fiktiven Praxisbeispiel
korrekt?
Antwort:
16.02.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Den
wesentlichen Primärenergiefaktor für Verbrauchs-Energieausweis
im Baubestand ermitteln
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