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Kurzinfo: Über das Experten-Portal www.EnEV-online.de erhält die
Redaktion fast täglich Anfragen aus der Praxis – hauptsächlich von Fachleuten –
jedoch auch von Bauherren, Eigentümern, Verwaltern und Immobilienmakler. Dabei
fallen immer wieder interessante Praxisbeispiele auf zu denen es sich lohnt den
Kommentar eines Juristen einzuholen.
Es handelt es sich um folgende Praxisbeispiele und Fragen:
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Neues Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichem EnEV-Standard der
Wohnungen verkauft.
Ist es zulässig, dass eine der Wohnungen im erhöhten
EnEV-ab-2016-Standard errichtet wird – wie im Kaufvertrag
angegeben – während alle anderen Wohnungen den Anforderungen der
EnEV 2014 entsprechen?
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Dämmung längerer Doppelhaushälfte überragt die Grundstückgrenze.
Ist diese Situation zulässig und wie können die Betroffenen
dagegen agieren?
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Behörde fordert Energieausweis für bestehendes Nichtwohngebäude,
das weder verkauft noch neu vermietet werden soll.
Ist es zulässig, dass die Behörde trotzdem einen Energieausweis
fordert?
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Welche EnEV-Fassung gilt bei nachträglicher
Schwarzbau-Legalisierung?
Antwort:
13.12.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Rechtliche
EnEV-Kuriositäten: Vier Praxisbeispiele aus dem Jahr 2016
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Aspekte:
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