Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Rechtliche EnEV-Kuriositäten:
Vier Praxisbeispiele aus dem Jahr 2016

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Kurzinfo:
Über das Experten-Portal www.EnEV-online.de erhält die Redaktion fast täglich Anfragen aus der Praxis – hauptsächlich von Fachleuten – jedoch auch von Bauherren, Eigentümern, Verwaltern und Immobilienmakler. Dabei fallen immer wieder interessante Praxisbeispiele auf zu denen es sich lohnt den Kommentar eines Juristen einzuholen.

Es handelt es sich um folgende Praxisbeispiele und Fragen:

  1. Neues Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichem EnEV-Standard der Wohnungen verkauft.
    Ist es zulässig, dass eine der Wohnungen im erhöhten EnEV-ab-2016-Standard errichtet wird – wie im Kaufvertrag angegeben – während alle anderen Wohnungen den Anforderungen der EnEV 2014 entsprechen?
     

  2. Dämmung längerer Doppelhaushälfte überragt die Grundstückgrenze.
    Ist diese Situation zulässig und wie können die Betroffenen dagegen agieren?
     

  3. Behörde fordert Energieausweis für bestehendes Nichtwohngebäude, das weder verkauft noch neu vermietet werden soll.
    Ist es zulässig, dass die Behörde trotzdem einen Energieausweis fordert?
     

  4. Welche EnEV-Fassung gilt bei nachträglicher Schwarzbau-Legalisierung?

Antwort: 13.12.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Rechtliche EnEV-Kuriositäten: Vier Praxisbeispiele aus dem Jahr 2016

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