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Kurzinfo: Bei diesen Praxisbeispielen handelt es sich um
denkmalgeschützte Wohnhäuser, die ein Bauträger saniert und verkauft, bzw.
vermietet. Allerdings findet der Verkauf oder die Vermietung vor der
Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme statt. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV
2014) muss der Verkäufer oder Vermieter den potenziellen Kunden einen
Energieausweis vorlegen. Für die hier vorgestellten Praxisbeispiele stellt der
Bauträger jedoch die Energieausweise erst nach Fertigstellung der Maßnahmen aus,
anhand der Eigenschaften der fertig sanierten Häuser.
Fragen: Verkauf: Wie sollte der Verkäufer –
bzw. der Bauträger – in diesen Praxisfällen hinsichtlich des Energieausweises
verfahren? Vermietung: Wie sollte der Eigentümer bei der Vermietung eines
Objekts vor Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des
Energieausweises verfahren? Wie sollte man bei Anzeigen in kommerziellen Medien
verfahren hinsichtlich der Veröffentlichung der Energiekennwerte aus dem
Energieausweis?
Antwort:
07.11.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Bauträgerprojekte: Sanierte, denkmalgeschützte Wohnhäuser,
die lange vor der Fertigstellung der Baumaßnahmen verkauft oder
vermietet werden
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