Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis für Bauträgerprojekte: Sanierte, denk-
malgeschützte Wohnhäuser, die lange vor Fertigstellung der Baumaßnahmen verkauft oder vermietet werden

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Kurzinfo:
Bei diesen Praxisbeispielen handelt es sich um denkmalgeschützte Wohnhäuser, die ein Bauträger saniert und verkauft, bzw. vermietet. Allerdings findet der Verkauf oder die Vermietung vor der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme statt. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss der Verkäufer oder Vermieter den potenziellen Kunden einen Energieausweis vorlegen. Für die hier vorgestellten Praxisbeispiele stellt der Bauträger jedoch die Energieausweise erst nach Fertigstellung der Maßnahmen aus, anhand der Eigenschaften der fertig sanierten Häuser.

Fragen: Verkauf: Wie sollte der Verkäufer – bzw. der Bauträger – in diesen Praxisfällen hinsichtlich des Energieausweises verfahren? Vermietung: Wie sollte der Eigentümer bei der Vermietung eines Objekts vor Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Energieausweises verfahren? Wie sollte man bei Anzeigen in kommerziellen Medien verfahren hinsichtlich der Veröffentlichung der Energiekennwerte aus dem Energieausweis?

Antwort: 07.11.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Bauträgerprojekte: Sanierte, denkmalgeschützte Wohnhäuser, die lange vor der Fertigstellung der Baumaßnahmen verkauft oder vermietet werden

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