Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchs-Energieausweis im Baubestand:
Pflichten des Ausstellers zur Prüfung des Gebäudes

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Ausstellung eines Verbrauchs-Energieausweises im Bestand ohne Begehung des Gebäudes. Die Immobilie umfasst sechs Geschosse und zehn Eingänge. Der Auftraggeber wünscht die Erstellung eines Gesamtenergieausweises für das gesamte Objekt. Aus Sicht des Ausstellers handelt es sich jedoch um mehrere Gebäude, die jeweils über einen eigenen Eingang, ein eigenes Treppenhaus und jeweils eine eigene Hausnummer verfügen. Es besteht demnach ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass es sich bei diesem Praxisbeispiel um mehrere Gebäude handelt, denn auch die „Arbeitsgruppe EnEV“ der Fachkommission für Bautechnik der Bauministerkonferenz hat in der amtlichen Auslegung zur EnEV 2014, § 17 (Grundsätze des Energieausweises) Absatz 3 die folgenden Kriterien zur Abgrenzung von Gebäuden genannt: „Die selbstständige Nutzbarkeit, ein trennbarer räumlicher und funktionaler Zusammenhang, die Abgrenzung durch die wärmeübertragende Umfassungsfläche, eigene Hausnummer, Eigentumsgrenzen, eigener Eingang, die Trennung durch Brandwände.“ Siehe dazu auch die zitierte amtliche Auslegung in EnEV-online.

Fragen: Was muss der Ersteller prüfen um einen Gesamtenergieausweis für dieses Objekt auszustellen? Genügt die Aussage, bzw. Hinweis der schriftliche des Auftraggebers, dass es sich bei diesem Praxisbeispiel um ein Gebäude handelt? Welches Risiko geht der Aussteller ein wenn er den gewünschten Gesamtenergieausweis erstellt – obwohl der Gebäude-Begriff in diesem Kontext nicht klar definiert ist? Welche Unterlagen müsste der Gebäudeeigentümer vorlegen um einen Gesamt-Energieausweis für die Immobilie in diesem Praxisbeispiel zu rechtfertigen? Wie weit ist die zitierte amtliche Auslegung - die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Herausgeber veröffentlicht hat - rechtsverbindlich?

Antwort: 26.10.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchs-Energieausweis im Baubestand: Pflichten des Ausstellers zur Prüfung des betroffenen Gebäudes

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