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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich von
Energieausweisen im Bestand auf der Grundlage der Verbrauchsdaten aus der
Heizkostenabrechnung. Letztere wurde durch ein Abrechnungsunternehmen erstellt
und betrifft mehrere Gebäude mit Heizkostenverteilern und Wärmezählern. Der
Verbrauchsenergieausweis sollte aufgrund dieser Werte des
Abrechnungsunternehmens pro Gebäude - für Heizung und Warmwasser - ausgestellt
werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Abrechnung in einem der
relevanten Verbrauchsjahre komplett hochgerechnet wurde weil die Ablesewerte
verloren gegangen waren. Dieses Verfahren der Hochrechnung der Verbrauchswerte
wird in der Heizkostenverordnung nicht erwähnt.
Fragen: Ist es zulässig den
Energieverbrauchsausweis zu erstellen, wenn die zugrundeliegenden
Verbrauchsdaten in der Abrechnung hochgerechnet wurden? Ist es zulässig den
Energieverbrauchsausweis zu erstellen, wenn die zugrundeliegenden
Verbrauchsdaten in der Abrechnung geschätzt (beispielsweise nach Vorjahr,
einzelne Nutzer oder nach Durchschnitt der Nutzer) wurden?
Wie weit muss der Ersteller von Energieverbrauchsausweisen die zur Verfügung
gestellten Daten prüfen – wie in diesem Praxisbeispiel die Heizkostenabrechnung?
Antwort:
18.10.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchs-Energieausweis
für Bestandsgebäude: Verbrauchsdaten in der Heizkostenabrechnung
für ein Jahr wurden hochgerechnet weil die Ablesedaten fehlten
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