Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Verbrauchs-Energieausweis für Bestandsgebäude: Verbrauchsdaten in der Heizkostenabrechnung für ein Jahr wurden hochgerechnet weil die Ablesedaten fehlten

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich von Energieausweisen im Bestand auf der Grundlage der Verbrauchsdaten aus der Heizkostenabrechnung. Letztere wurde durch ein Abrechnungsunternehmen erstellt und betrifft mehrere Gebäude mit Heizkostenverteilern und Wärmezählern. Der Verbrauchsenergieausweis sollte aufgrund dieser Werte des Abrechnungsunternehmens pro Gebäude - für Heizung und Warmwasser - ausgestellt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Abrechnung in einem der relevanten Verbrauchsjahre komplett hochgerechnet wurde weil die Ablesewerte verloren gegangen waren. Dieses Verfahren der Hochrechnung der Verbrauchswerte wird in der Heizkostenverordnung nicht erwähnt.

Fragen: Ist es zulässig den Energieverbrauchsausweis zu erstellen, wenn die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten in der Abrechnung hochgerechnet wurden? Ist es zulässig den Energieverbrauchsausweis zu erstellen, wenn die zugrundeliegenden Verbrauchsdaten in der Abrechnung geschätzt (beispielsweise nach Vorjahr, einzelne Nutzer oder nach Durchschnitt der Nutzer) wurden?
Wie weit muss der Ersteller von Energieverbrauchsausweisen die zur Verfügung gestellten Daten prüfen – wie in diesem Praxisbeispiel die Heizkostenabrechnung?

Antwort: 18.10.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchs-Energieausweis für Bestandsgebäude: Verbrauchsdaten in der Heizkostenabrechnung für ein Jahr wurden hochgerechnet weil die Ablesedaten fehlten

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