.
Kurzinfo: Wer einen Neubau errichtet muss als Eigentümer dafür
sorgen, dass man ihm unverzüglich nach der Fertigstellung einen Energieausweis
als EnEV-Nachweis ausstellt. Dieses fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV
2014) im § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1. Auch
wer ein Gebäude teilweise oder ganz verkaufen oder neu vermieten will, muss
einen Energieausweis ausstellen lassen und ihn seinen potenziellen Käufern oder
Neumietern spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Dieses verlangt die EnEV
2014 im § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 2. Es gibt
jedoch auch etliche Situationen, bei denen die Verordnung KEINEN Energieausweis
fordert. Wir berichten über Praxisbeispiele, zu denen uns EnEV-online Leser um
unsere Meinung baten:
Übersicht Praxisfälle:
1. Neubau fertig errichtet:
1.1 Neubau fertigstellen ohne Luftdichtheitstest
1.2 Neue Kirche, Glashaus, Tierstall usw. errichten
1.3 Neues Wochenend-, bzw. Ferienhaus errichten
1.4 Neubau mit Standort außerhalb von Deutschland bauen
2. Baubestand baulich unverändert:
2.1 Wochenendhaus neu vermieten oder verkaufen
2.2 Baudenkmal neu vermieten oder verkaufen
2.3 Gebäude zwangsversteigern
2.4 Vermietetes Bestandsgebäude nicht neu vermieten
2.5 Bestandsgebäude vererben
2.6 Bestandsgebäude im Ausland verkaufen
2.7 Bestandsgebäude umnutzen ohne baulichen Änderungen
2.8 Wärmeerzeuger im bestehende Gebäude erneuern
3. Baubestand saniert oder erweitert:
3.1 Außenwände großflächig energetisch sanieren
3.2 Unbeheizten Dachraum als Wohnung ausbauen
Antwort:
31.08.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
nach EnEV 2014: Wann darf er fehlen? Expertengespräch zu den
Energieausweis-Ausnahmen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, 2016, 2013,
Energieausweis, Energiepass, Gebäudepass,
Gebäude-Energieausweis, Gebäude, EnEV-Nachweis, Nachweis,
Neubau, fertig, errichten, luftdicht, Luftdichtheit,
Gebäudehülle, Hülle, wärmeabgebend, Test, Luftdichtheitstest,
Blower-Door-Test, Blower-Door, neu, Kirche, Glashaus, Tierstall,
Ausnahme, Anlagentechnik, Heizung, Warmwasser, Wochenendhaus,
Ferienhaus, vermieten, verkaufen, Vermietung, Verkauf,
Neuvermietung, Standort, Ausland, außerhalb, Deutschland,
Baubestand, Bestand, Altbau, bestehend, baulich, unverändert,
verändert, Baudenkmal, Denkmal, Denkmalschutz, denkmalgeschützt,
Versteigerung, Zwangsversteigerung, versteigern,
zwangsversteigern, vermietet, Bestandsgebäude, vererben, erben,
Erbe, Erben, umnutzen, Umnutzung, Außenwand, Außenwände,
energetisch, sanieren, Sanierung, Dachraum, Dachräume, ausbauen,
Ausbau, Dachwohnung, unbeheizt, beheizt, Heizung, Wärmeerzeuger,
erneuern, Heizungserneuerung, heizen, Warmwasser, Technik,
Wärmetechnik
|
|