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Kurzinfo: Das Praxisbeispiel bezieht sich auf einen Block von
Mehrfamilienhäusern im Bestand, die saniert werden sollen. Allerdings wurde die
Heizzentrale erst vor einem Jahr erneuert mit Gasbrennwerttechnik und hat sich
in der Praxis bereits als um 20 Prozent überdimensioniert erwiesen. Nach der
Sanierung wäre sie sogar um 50 Prozent überdimensioniert. Eines der Wohngebäude
wird sowohl saniert als auch aufgestockt. Die neu hinzukommende Nutzfläche der
geplanten Erweiterung ist größer als 50 Quadratmeter (m²). Die
Heizungserneuerung (Kesselaustausch) würde später gesondert ausgeführt. Es
stellt sich die Frage ob der EnEV-Nachweis in diesem Praxisfall anhand der
U-Werte der Außenbauteile oder des gesamten sanierten Wohngebäudes erfolgen
muss.
Fragen:
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Kann
für die Aufstockung die bestehende Heizungsanlage als
Referenzobjekt angenommen werden und der EnEV-Nachweis anhand
des Bauteilverfahrens erfolgen?
-
Muss
das gesamte Objekt als Neubau betrachtet werden und auch die
Anforderungen des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG
2011) erfüllen
-
Wie
sähe es aus, wenn die Aufstockung wegfällt, und nur der Bestand
saniert würde? Die Heizung wäre dann sogar um 62,5 Prozent
überdimensioniert!
Antwort:
15.02.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis:
Wohnblock sanieren und ein Gebäude auch aufstocken.
Überdimensionierte, ein Jahr alte Heiz-zentrale erst bei einer
späteren Gelegenheit erneuern
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Aspekte:
EnEV, 2014, 2016, Energieeinsparverordnung, §, 9, Anlage, 3,
Bestand, Baubestand, Altbau, bestehend, Gebäude, Wohngebäude,
Wohnbau, Wohnungsbau, Wohnbestand, Wohnblock, sanieren,
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, 2011, EEWärmeG, BW,
Heizung, Heizungsanlage, Dimension, Dimensionierung,
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