.
Kurzinfo: Es handelt sich um Erstellung von Energieausweisen für
Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen. In einem Beispiel ist pro Hauseingang
ein Energieausweis notwendig. Es jedoch kommt häufig vor, dass man in solchen
Fällen keinen Verbrauchsausweis für einige Eingänge (Gebäude) erstellen kann,
weil entweder die Leerstandsflächen zu hoch sind oder dass das Gebäude höchstens
vier Wohnungen umfasst, vor der Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977) erbaut und
seither auch nicht mindestens auf diesen Standard renoviert wurde. In diesen
Fällen wird ein Bedarfsausweis angeboten. Die Auftraggeber reagieren jedoch
häufig mit Unverständnis, auch weil oftmals bereits ein alter Energieausweis für
alle Eingänge vorliegt. Auch der ausdrückliche Hinweis auf die amtliche
Auslegung der Länder-Arbeitsgruppe zur EnEV-Praxis (20. Staffel Nummer 1) kann
das Verständnis nicht steigern, obwohl darin eine klare Aussage zum Begriff
Gebäude im Sinne der EnEV getroffen wird: Nicht nur für Reihenhäuser und
Doppelhaushälften ist demnach jeweils ein gesonderter Energieausweis zu
erstellen sondern auch für Mehrfamilienhäuser mit eigenen Hausnummern,
Treppenhäusern usw.
Fragen: Gibt es für diese Praxisbeispiele
eine "Sonderreglung" oder "Ausnahme-Behandlung", die besagt, dass man im Rahmen
eines Energieausweise mehrere Eingänge oder aller Eingänge zusammenlegen kann?
Ist in diesen Praxisbeispielen die Ablehnung der Ausstellung eines
Verbrauchs-Energieausweises die einzige rechtlich korrekte Vorgehensweise?
Antwort:
10.11.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweise
auf der Grundlage des Verbrauchs für Wohngebäude mit mehreren
Eingängen ausstellen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Verbrauch,
Bedarf, EnEV-Nachweis, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis,
Bestand, Baubestand, Wohngebäude, Wohnhaus, Wohnungsbau, Haus,
Mehrfamilienhaus, Gebäude, Definition, Wärmeschutzverordnung,
WSchVO, 1977, Leerstand, Leerstand, Leerstandsfläche, mehrere,
Eingänge, Eingang, Reihenhaus, Reihenhäuser, DIBt, amtlich,
Auslegung, Hauseingang, Auftraggeber, Hausnummer, Treppenhaus,
Sonderregelung, Ausnahme, Ablehnen, Ausstellung, Erstellung,
ausstellen, erstellen, Käufer, Mieter, Neumieter, Information,
Fachkommission, Bautechnik, Bauministerkonferenz, Eigentümer,
Beleg, Nachweis, Behörde, Information, rechtlich, Aspekt,
Rechtslage, Recht
|
|