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Kurzinfo: Es handelt sich um die die Integration der Haustechnik
in die Betriebsabläufe bei gewerblichen Gebäuden. Eine gute Regelung ist
Voraussetzung dafür, dass die theoretischen Einsparpotenziale auch erschlossen
werden. Erfolgt ein Eingriff in die Hydraulik der Heizungsanlage, so ist ein
hydraulischer Abgleich des gesamten betroffenen Systems Voraussetzung dafür,
dass die Anlage energieeffizient arbeitet. In letzter Zeit zeigen die Bauherren
und Eigentümer ein zunehmend gesteigertes Interesse am hydraulischen Abgleich
der Anlagentechnik in ihren Gebäuden – sowohl für Neubauten, als auch für
bestehende Gebäude. Ein Angebot für den hydraulischen Abgleich muss alle
anstehenden Arbeitsschritte und Leistungen berücksichtigen, d.h. auch den
Aufwand für die messtechnische Erfassung, die Berechnung, die Dokumentation und
die Bestätigung für den Auftraggeber. Es stellt sich die Frage, wie Fachleute
den hydraulischen Abgleich am besten für die Auftragnehmer dokumentieren können.
Fragen: In welcher Form muss der
hydraulische Abgleich dokumentiert werden bei Neubauten und Bestandsbauten?
Genügt als Bestätigung für den hydraulischen Abgleich die Einstellung aufgrund
der berechneten Werte der Voreinstellung? Muss die Berechnung der Bestätigung
beigefügt sein? Muss die Einstellung im Rahmen eines hydraulischen Abgleichs
durch messtechnische Erfassung erfolgen und dokumentiert werden?
Antwort:
24.10.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Dokumentation
des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage im Neubau und
Baubestand
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Aspekte:
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VDI, 6026,


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