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Kurzinfo: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet
die Betreiber von gewissen Klimaanlagen in Gebäuden diese zu bestimmten
Zeitintervallen inspizieren zu lassen. Die Richtlinienreihe VDI 6022 befasst
sich mit der Raumlufttechnik und Raumluftqualität in Gebäuden. Es stellt sich
die Frage, welche Klimaanlagen nach EnEV und VDI 6022 zu inspizieren sind, wenn
sie folgende Eigenschaften aufweisen. Alle Anlagen sind älter als 10 Jahre:
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Lüftungsanlagen sind mit einer Kühlung unter 12 Kilowatt (kW)
ausgestattet;
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Lüftungsanlagen mit einer Luftleistung von 15.000 Kubikmeter pro
Stunde (m³/h) jedoch ohne Kühlung;
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Klima-Split-Geräte ohne Lüftung mit einer Leistung über 12 kW;
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Kältezentrale für die Kühldecken;
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Lüftungs-Anlagen, die von einer Zentrale mit Kälte versorgt
werden.
Fragen: Welche Anlagen müssen nach EnEV
2014 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) energetisch inspiziert werden?
Antwort:
14.10.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Inspektions-Pflicht
nach EnEV 2014 und VDI 6022 für Klima- und Lüftung-Anlagen - die
älter als 10 Jahre sind – und in Nichtwohn-Gebäuden betrieben
werden
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Aspekte:
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