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Kurzinfo: Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises im
Nichtwohnbestand sind laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) „ …mindestens
die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu
legen, der die jüngste vorliegende Abrechnungsperiode einschließt." In
vorliegenden Beispiel kann der Auftraggeber aufgrund von Leerstand – Zeiten in
denen der Energie-Verbrauch bei null lieget - nur repräsentative Verbräuche für
Wärme und Strom für die Jahre 2010, 2011, 2012 vorweisen. Es stellt sich die
Frage ob es zulässig ist trotzdem einen verbrauchsbasierten Energieausweis
auszustellen.
Fragen: Wäre die Erstellung eines
Energieverbrauchsausweise mit dieser Datenbasis zulässig?
Antwort:
09.09.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchs-Energieausweise
für Nichtwohnbau im Bestand mit fehlenden Verbrauchsdaten
aufgrund von Leerständen in den letzten Jahren
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Aspekte:
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