Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Abseitenwand im Treppenabgang zum Kellergeschoss in neu geplantem Einfamilienhaus EnEV-gerecht dämmen, bei Kellerabgang-Beheizung im Raumverbund

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Kurzinfo:
Bei der Berechnung des Nachweises nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für ein neu geplantes Wohngebäude wird auch der Wärmeschutz der wärmeabgebenden Gebäudehülle berücksichtigt. Im vorgestellten Beispiel werden die Treppenabgangwände in einem Einfamilienhaus im Raumverbund beheizt, d.h. im Treppenabgang selbst ist keine Heizung vorgesehen. Im EnEV-Nachweis wurden für die Abseitenwände im Treppenabgang zum Kellergeschoss nur die Kalksandsteinwände berücksichtigt, die den Mindestwärmeschutz allerdings nicht einhalten. Es stellt sich die Frage, ob die Wände des Treppenabgangs doch den Mindestwärmeschutz (nach EnEV oder DIN-Norm) einhalten müssen.

Frage: Müssen die Wände des Treppenabganges im Kellergeschoss den Mindestwärmeschutz nach (EnEV oder DIN-Norm) einhalten?

Antwort: 06.09.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Abseitenwand im Treppenabgang zum Kellergeschoss in neu geplantem Einfamilienhaus EnEV-gerecht dämmen, bei Kellerabgang-Beheizung im Raumverbund

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