Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   Alle Regeln
   EnEV 2014/2016
   · EnEV ab 2016
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für die Neuvermietung und als öffentlicher Aushang für denkmalgeschützten Einkaufsmarkt

.
Kurzinfo:
Die EnEV 2014 fordert bei Verkauf oder Neuvermietung von Gebäuden, dass die Verkäufer oder Vermieter den potentiellen Käufern oder Neumietern spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. In bestimmten privatwirtschaftlich genutzten Gebäuden muss nun auch jeweils ein Energieausweis für die Besucher gut sichtbar aushängen. Allerdings sind Baudenkmäler von diesen genannten Pflichten befreit. Es stellt sich die Frage ob bei einem denkmalgeschützten Einkaufsmarkt - mit einer vielbesuchten Nutzfläche über 2050 Quadratmeter (m²) - die Energieausweis-Pflichten greifen und ob der Eigentümer sich gegebenenfalls auf Antrag davon befreien könnte, weil keine Unterlagen zur Bausubstanz vorliegen und die Ausstellung sich daher sehr aufwändig gestalten würde.

Antwort: 19.08.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für die Neuvermietung und als öffentlicher Aushang für denkmalgeschützten Einkaufsmarkt

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Einkaufsmarkt, Kaufhaus, Handel, Verkauf, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, NWG, Altbau, Bestand, Baubestand, bestehendes, Gebäude, Energieausweis, Pflicht, Vermietung, Neuvermietung, neu, vermieten, Aushang, aushängen, Baudenkmal, Denkmalschutz, denkmalgeschützt, Gebäude, Ausnahme, Befreiung, befreien, Antrag, Befreiungsantrag, Härte, unbillig

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

.

       Impressum

© 1999-2024 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart