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Kurzinfo: Bei einem Mehrfamilienhaus im Bestand sollen im
Dachgeschoss zwei neue Wohnungen entstehen, deren beheizte Nutzfläche jeweils 50
Quadratmeter (m²) übersteigt. Zur Beheizung soll die Bestands-Brennwerttherme
des Gebäudes genutzt werden. Da die zehn Bestandswohnungen jeweils mit einer
elektrischen Warmwasserbereitung ausgestattet sind, sollen auch die beiden neuen
Wohnungen für den Brauchwasserbedarf elektrische Durchlauferhitzer erhalten. Es
stellt sich die Frage ob diese Lösung nach EnEV 2014 zulässig ist, welche
EnEV-Anforderungen in diesem Fall greifen und wie der EnEV-Nachweis erfolgt.
Fragen: Ist diese
Lösung für die Warmwasserbereitung nach EnEV 2014 zulässig? Kann man trotz neuer Durchlauferhitzer bei der Berechnung des EnEV-Nachweises von
der Bestands-Anlagentechnik ausgehen?
Antwort:
09.07.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Beheizung
zweier neuer Wohnungen im Dachgeschoss im EnEV-Nachweis
berücksichtigen
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Aspekte:
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U-Wert, §, 9, Anlage, 3, Gebäudehülle
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